Bargteheide - Versuchter Handtaschenraub
(ots) - Kreis Stormarn / 17.06.2012, Dienstag
Am 17.07.2012, gegen 19.55 Uhr, kam es im Lauenburger Weg in
Bargteheide zu einem versuchten Handtaschenraub.
Zur o. g. Zeit ging eine 39-jährige Bargteheiderin auf einem
Wanderweg, parallel zum Lauenburger Weg, nach Hause. Auf Höhe eines
Spielplatzes fielen Ihr zwei Jugendliche auf, die Ihr folgten. Kurze
Zeit später rannten beide Jugendlichen rechts und links an ihr
vorbei. Dabei ergriff einer der beiden die Handtasche der 39-jährigen
und versuchte diese zu entreißen. Die Geschädigte konnte die Tasche
jedoch festhalten, so dass der betreffende Jugendliche losließ. Beide
flüchteten daraufhin. Durch die lauten Rufe der Geschädigten wurden
Ihr Ehemann sowie zwei Nachbarn auf die Tat aufmerksam und nahmen die
Verfolgung der Jugendlichen auf. Einer der beiden Jugendlichen (16
Jahre) konnte zunächst unerkannt entkommen. Der andere (15 Jahre)
flüchtete in einen abgezäunten Bereich ohne Ausweg, gab daraufhin
seine Flucht auf und konnte durch die Geschädigte selbst festgenommen
werden. Anschließend verständigte diese die Polizei. Der noch
flüchtige Jugendliche ist durch die Beamten vor Ort ermittelt und bei
sich zu Hause festgenommen worden. Nach einer erkennungsdienstlichen
Behandlung wurden beide Jugendlichen wieder entlassen und an ihre
Erziehungsberechtigten übergeben.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
Holger Meier
- Stabsstelle / Presse -
Telefon: 04541/809-2021
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.07.2012 - 13:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 681638
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RZ
Stadt:
Ratzeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bargteheide - Versuchter Handtaschenraub"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Ratzeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).