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Polizei stoppte uneinsichtigen Pkw-Fahrer gleich zweimal.

Gegen Mitfahrer lag ein Haftbefehl vor.

ID: 686983

(ots) - Am Dienstagnachmittag gegen 15:30 Uhr
erhielt die Polizei einen Hinweis von Augenzeugen, dass ein
Pkw-Fahrer auf der Overwegstraße während der Fahrt Alkohol
konsumiert. Die Beamten stoppten das Fahrzeug vor der
Autobahnauffahrt BAB A 42 an der Grothusstraße. Der 26-jährige
Gelsenkirchener gab an, dass er keinen Führerschein mit sich führe.
Eine Abfrage ergab, dass ihm die Fahrerlaubnis durch das
Straßenverkehrsamt entzogen wurde. Ein Alkoholtest hatte einen Wert
von 0,4 Promille. Während der Kontrolle waren die Pupillenreaktionen
stark verzögert. Zunächst wollte sich der Mann nicht dazu äußern. Als
ein Drogentest allerdings positiv auf Amphetamine reagierte, räumte
er den Konsum von "Speed" ein. In der Wache entnahm ihm ein Arzt
daraufhin zwei Blutproben. Die Fahrzeugschlüssel und der
Fahrzeugschein wurden sichergestellt. Ebenfalls mit zur Wache nahmen
die Beamten seinen 23-jährigen Mitfahrer aus Bornheim. Bei seiner
Personalienüberprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein
Strafbefehl wegen Erschleichen von Leistungen vorlag und er eine
entsprechende Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Nach Bezahlung des
Haftbefehls wurde er aus dem Gewahrsam wieder entlassen.Gegen den
Halter des Pkw fertigten die Beamten zusätzlich eine Anzeige.
Anscheinend unbelehrbar fuhr der 26-Jährige in den Abendstunden
wieder mit seinem Pkw. Den Polizisten fiel das Fahrzeug gegen 19:40
Uhr auf dem Gartmannshof in Erle auf, da der Pkw nicht zugelassen war
und ihnen bekannt war, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist. Bei der anschließenden Kontrolle äußerte der
26-Jährige, dass er lediglich einen Reifen an seinem Auto gewechselt
hätte und auf dem Weg zu seiner Wohnung sei. Die polizeilichen
Ermittlungen dauern an.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen




Stefanie Dahremöller
Telefon 0209/365-2013

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Datum: 01.08.2012 - 12:25 Uhr
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