Herzogtum Lauenburg/ 02.08.2012, Freitag
Bundesautobahn 24- Gefährlicher Sattelzug fuhr in "Schlangenlinien"
(ots) - Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers
Ratzeburg und Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterfernverkehr fiel
gestern Nachmittag ein polnischer Sattelzug auf, der auf der BAB 24
in Schlangenlinien fuhr. Gegen 17.00 Uhr "zogen" sie den 64- jährigen
Fahrer mitsamt dem Sattelzug auf dem Autobahnrastplatz Gudow heraus,
um ihn zu kontrollieren. Bei der Kontrolle ergab sich, dass die
Schlangenlinienfahrt nicht auf die mangelnde Fahrtüchtigkeit des
Fahrers zurückzuführen war, sondern auf gravierende technische Mängel
am Fahrzeug! Da das Gestänge der Höhenregulierung der
Sattelzugmaschine verbogen war, hatte diese nur noch eine
Bodenfreiheit von fünf bis zehn Zentimeter. Dadurch war der
64-jährige polnische Fahrer gezwungen, alle größeren Bodenwellen und
Schlaglöcher zu umfahren, damit das Fahrzeug nicht auf der Autobahn
auflag. Dennoch war durch diverse Bodenberührungen bereits die
Verkleidung des Motorwagens erheblich verbogen und die Frontscheibe
gesplittert. Da das Gefährt offenbar noch weitere erhebliche Mängel
aufwies, ordneten die erfahrenen Polizeibeamten die technische
Untersuchung des Sattelzugs an. Das Fahrzeug musste zu einer nahe
gelegenen Werkstatt gebracht werden, wo sich das ganze Ausmaß der
Mängel zeigte. So waren das Lenkgetriebe und die Spurstange erheblich
ausgeschlagen, die hinteren Stoßdämpfer der Sattelzugmaschine hingen
nur noch lose und funktionslos in ihrer Befestigung, die
Druckluftanlage sowie der Motor waren undicht und es tropfte Öl
herunter. Wider Erwarten erreichte die Bremsanlage zwar auf dem
Rollenprüfstand die geforderten Mindestwerte, dennoch war aufgrund
der Undichtigkeit der Druckluftanlage eine dauerhafte, sichere
Funktion nicht gewährleistet. Am Sattelauflieger waren drei der sechs
Reifen derart beschädigt, dass das Metallgewebe zu sehen war. Mit dem
Fahrzeug sollte eine Ladung von 21 Tonnen Trockenlebensmittel von
Polen nach Frankreich befördert werden. Die Beamten untersagten dem
64- jährigen bis zur kompletten Reparatur des Sattelzuges die
Weiterfahrt. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung von 115 Euro
hinterlegen.
Sonja Kurz
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Datum: 03.08.2012 - 15:21 Uhr
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