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Polizei zieht negative Bilanz nach verstärkten Kontrollen an Fußgängerüberwegen!

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(ots) - Am vergangenen Wochenende führten Beamte der
Polizeiwache am Wildenbruchplatz im südlichen Stadtgebiet verstärkt
Kontrollen an Fußgängerüberwegen durch. Dabei zogen sie im Bereich
der "Zebrastreifen" ein äußerst negatives Resümee. Insgesamt 31
motorisierte Verkehrsteilnehmer hielten sie an, nachdem diese sich
nicht gemäß der Straßenverkehrsordnung gegenüber von Fußgängern an
den Überwegen verhalten hatten. Dabei wurde zum Teil selbst gegenüber
von älteren Menschen mit Rollatoren, Kleinkindern und
Rollstuhlfahrern keine Rücksicht genommen. Zu Schaden kam jedoch
glücklicher Weise kein Fußgänger. Nichtsdestotrotz stellt das
Nichtermöglichen des Überquerens der Fahrbahn an einem
Fußgängerüberweg eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO dar. Im
Bußgeldkatalog zum Verstoß heißt es: Wer an einem Fußgängerüberweg,
den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der
Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit
herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht
Straftat) handelt ordnungswidrig. Der Verstoß ist mit einem Bußgeld
in Höhe von 80,- Euro und 4 Punkten in Flensburg belegt. An
Fußgängerüberwegen gilt es insbesondere nichtmotorisierten
Verkehrsteilnehmern das Überqueren der Fahrbahn außerhalb von
Ampelanlagen gefahrlos zu ermöglichen. Auch aufgrund der sehr
negativen Bilanz der vergangenen Kontrollen wird die Polizei
Gelsenkirchen die Überwachung an Fußgängerüberwegen weiterhin
verstärkt im gesamten Stadtgebiet fortführen! (G. Hesse)




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Guido Hesse
Telefon: 0209/365-2012
Fax: 0209/365-2019
E-Mail: Pressestelle.Gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de




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Datum: 06.08.2012 - 11:13 Uhr
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