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Rede von Kommunalminister Ralf Jäger zum Stand der Umsetzung des Stärkungspaktgesetzes am 13.08.2012 in Düsseldorf

ID: 697874

(ots) - Anrede, der "Stärkungspakt Stadtfinanzen" ist
ein zentrales Vorhaben der rot-grünen Landesregierung seit dem
Regierungswechsel 2010. Uns war klar: Land und Kommunen würden einen
langen Atem brauchen, um die Haushalte wieder in Ordnung zu bringen.
Heute kann ich (olympisch) sagen: Die ersten Schritte des
Sanierungsmarathons sind gemacht, alle Teilnehmer sind aus den
Startlöchern gekommen, das Feld ist noch eng beisammen. Herrn
Oberbürgermeister Jung an meiner Seite kennen Sie: Er war während der
Gesetzgebung des Stärkungspaktgesetzes Vorsitzender des
NRW-Städtetages - jetzt ist er "Vize" - und er ist im "Hauptberuf"
nach wie vor Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal. Sie gehört zu den
Städten Stärkungspakt-Stufe eins. Alle Räte der Kommunen in der
ersten Stufe haben mittlerweile Haushaltssanierungspläne beschlossen.
Damit haben alle 34 Städte und Gemeinden die erste Hürde genommen. In
acht Fällen wurde die Genehmigung auch bereits ausgesprochen. Es
handelt sich um die beiden kreisfreien Städte Hamm und Wuppertal und
die kreisangehörigen Städte Hattingen, Menden, Minden, Schwelm,
Sprockhövel und Welver. Zu den Einzelheiten unseres zentralen
Vorhabens: Seit Dezember 2011 ist das "Stärkungspaktgesetz" in Kraft.
Es sieht für die Zeit von 2011 bis 2020 Unterstützungsleistungen in
Höhe von insgesamt 5,85 Milliarden Euro für die Kommunen mit den
größten finanziellen Problemen vor. 34 Städte und Gemeinden, die
entweder bereits überschuldet sind oder unmittelbar vor der
Überschuldung stehen, sind zur Teilnahme am Stärkungspakt
verpflichtet. Diesen 34 Kommunen hat das Land noch im Dezember des
vergangenen Jahres 350 Millionen Euro an Konsolidierungshilfen
überwiesen, ohne dass ein Antrag zu stellen war und ohne dass
Voraussetzungen zu erfüllen waren. Für die Zahlungen, die von diesem
Jahr an geleistet werden, müssen die Kommunen Bedingungen erfüllen:




Voraussetzung dafür, dass zum 1. Oktober 2012 die zweite Rate gezahlt
wird, war die Verabschiedung eines Haushaltssanierungsplans durch den
Rat bis zum 30. Juni. Das haben alle gemacht. Voraussetzung ist
weiter die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans durch die
Bezirksregierung. Dafür müssen folgende Sanierungsziele eingehalten
werden:

- Haushaltsausgleich unter Einschluss der Konsolidierungshilfen
des Landes bis spätestens 2016 und
- Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfen spätestens im
Haushaltsjahr 2021.

Derzeit prüfen die Bezirksregierungen die beschlossenen Pläne auf
ihre Genehmigungsfähigkeit. In acht Fällen ist die Prüfung
abgeschlossen. Wirft man einen ersten Blick auf die übrigen
Sanierungspläne, so scheinen die meisten Gemeinden die gesetzlich
vorgegebenen Sanierungsziele in der Planung zu erreichen. Diese
Kommunen dürfen auf eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den
nächsten Wochen hoffen. Einige wenige Kommunen scheinen sich nicht in
der Lage zu sehen, die Sanierungsziele zu erreichen. Hier werden die
Bezirksregierungen in den kommenden Wochen und Monaten das Gespräch
mit der jeweiligen Kommune suchen. Klar ist: Jede Haushaltssanierung
ist ein Marathon: Beim Marathon kommt nur ins Ziel, wer auch dann
durchhält, wenn es weh tut. Geschenkt wird der Haushaltsausgleich
trotz der immens hohen Konsolidierungshilfe keiner einzigen der
Stärkungspaktkommunen. Ich bin zuversichtlich, dass am Ende dieses
Prozesses alle 34 Kommunen der Stufe eins über einen genehmigten
Haushaltssanierungsplan verfügen. Mein Eindruck ist: Die Kommunen
wollen diese Genehmigung - sie wollen vor allem die mit der
Genehmigung verbundene Chance nutzen, wieder zu einer eigenständigen
und eigenverantwortlichen Haushaltswirtschaft zurückzukehren, und den
Budgetberatungen im Stadtrat wieder den Stellwert geben, den er in
der kommunalen Selbstverwaltung hat. Einige Hinweise noch zum Stand
in der zweiten Stufe: Ende Mai haben wir den Anträgen von insgesamt
27 weiteren Städten und Gemeinden auf Teilnahme am Stärkungspakt
stattgegeben. Diese Kommunen der Stufe zwei haben Zeit bis zum 30.
September, den Sanierungsplan zu beschließen und der jeweiligen
Bezirksregierung vorzulegen. Ein erster Haushaltssanierungsplan
konnte bereits genehmigt werden - es handelt sich hier um die Stadt
Herten (Kreis Recklinghausen). Auch hier ist mein Eindruck, dass
diese 27 Kommunen sehr ernsthaft an einem seriösen und belastbaren
Sanierungsplan arbeiten und bis zum Jahresende auch die Kommunen der
Stufe zwei wieder eine ordnungsgemäße Haushaltssatzung haben werden.
Einige abschließende Anmerkungen noch zur Einordnung: Ende 2011
hatten wir in NRW noch 142 Städte und Gemeinden, die keinen
genehmigungsfähigen Haushalt hatten und damit unter dem
Nothaushaltrecht standen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bis
zum Jahresende 2012 die Zahl dieser Nothaushaltskommunen um mehr als
die Hälfte verringert haben werden. Das hat zum einen zu tun mit
einer Änderung des § 76 der Gemeindeordnung. Sie ermöglicht es den
Kommunalaufsichtsbehörden, auch solche
Haushaltskonsolidierungskonzepte zu genehmigen, die eine längere
Laufzeit als drei Jahre haben. Damit können finanziell notleidende
Kommunen auch solche Konsolidierungsprojekte angehen, die sich erst
nach mehreren Jahren rechnen, wie zum Beispiel die energetische
Sanierung von Gebäuden oder die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf
LED-Technik. Das hat zum anderen damit zu tun, dass sich die
Einnahmesituation der NRW-Kommunen in den letzten Jahren auch mit
Hilfe des Landes deutlich verbessert hat:

- 2011 haben die NRW-Kommunen gut eine Milliarde Euro Steuern mehr
eingenommen als 2010.
- Seit 2010 werden die Kommunen nicht mehr zur Konsolidierung des
Landeshaushaltes herangezogen, das GFG wird seither jährlich um
über 300 Millionen EUR aufgestockt.
- Seit 2011 stellt das Land jährlich 350 Millionen EUR aus dem
Landeshaushalt für den Stärkungspakt zur Verfügung.
- In diesem Jahr beginnt der Bund mit der schrittweisen Übernahme
der Kosten der Grundsicherung - ab 2014 werden die NRW-Kommunen
dann um rund eine Milliarde Euro jährlich entlastet.

Alles in allem eine erfreuliche Entwicklung auf der
Einnahmenseite, aber ihr steht auf der Ausgabenseite eine
unveränderte Dynamik der Soziallasten gegenüber. Auch im vergangenen
Jahr überstiegen die Ausgaben die Einnahmen - am Ende fehlten in den
kommunalen Kassen allein in NRW wiederum mehr als 1,5 Milliarden
Euro. Ein wesentlicher Grund für diesen "negativen
Finanzierungssaldo" ist in dem ungebrochenen Zuwachs der Soziallasten
zu sehen. Sie sind allein von 2010 auf 2011 trotz der guten
konjunkturellen Situation erneut um 3,5 Prozent auf nunmehr 13,6
Milliarden Euro in NRW gestiegen. Die zwangsläufige Folge ist: trotz
aller Verbesserungen gelingt es nicht, die Schere zwischen Erträgen
und Aufwendungen zu schließen. Die Beteiligung des Bundes an den
übrigen Soziallasten bleibt deshalb unverzichtbar. Dazu ein Beispiel:
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen innerhalb und
außerhalb von Einrichtungen ist allein in NRW seit 2005 von 2,8
Milliarden Euro auf 3,8 Milliarden Euro in 2011 gestiegen. Das ist
ein Zuwachs um fast 35 Prozent innerhalb von nur sieben Jahren.
Rechtsgrundlage für die Leistungen der Eingliederungshilfe ist das
zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) - ein Bundesgesetz. Die
finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzgebung liegen für den
Bundeshaushalt bei null Euro. Das macht Gesetzgebung einfach: Der
eine beschließt die Gesetze, der andere ist für die Kostenfolgen
verantwortlich. Dabei sagt einem schon der gesunde Menschenverstand:
Aufgabenverantwortung und Ausgabenverantwortung gehören in eine Hand!
Mir würde eine Mitverantwortung des Bundes bereits reichen -
Unverantwortlichkeit reicht mir nicht!




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Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
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Datum: 13.08.2012 - 11:48 Uhr
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