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Nr.: 401 - Die Polizei Bremen bezieht Stellung zum Gerichtsverfahren: Unterschlagung von Verwarngeldern durch einen Polizeivollzugsbeamten der Polizei Bremen -

ID: 700582

(ots) -


-

Ort: Bremen, Polizeipräsidium
Zeit 16.08.2012, 18 Uhr


Am heutigen Morgen verhandelte das Amtsgericht gegen einen
mittlerweile suspendierten Polizeivollzugsbeamten der Polizei Bremen.
Diesem wurde vorgeworfen, Verwarnungsgelder in Höhe vom circa 34 000
Euro unterschlagen zu haben. Dem seit Anfang Januar 2011 nicht mehr im
Dienst befindlichen Beamten oblag die Einzahlung sämtlicher
Bar-Verwarngelder des Polizeireviers Neustadt bei der Sparkasse. Dies
nahm er nicht ordnungsgemäß in voller Höhe vor.

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Berichterstattung durch Teile
der Medien, weist die Polizei Bremen auf ihre erste Pressemeldung vom
23.02.2011 mit dem Titel "Ermittlungen gegen Polizeibeamten wegen
Unterschlagung" hin, durch die die Öffentlichkeit erstmals über den
Fall informiert wurde.
Die Unterschlagung der Verwarnungsgelder ist durch die turnusmäßige,
jährliche Kassenprüfung im Jahr 2011 festgestellt worden. Die
Kassenprüfung ergab, dass im Prüfungszeitraum September 2009 bis
Dezember 2010 die vom Revier eingenommenen Beträge von dem
verantwortlichen Beamten nicht in vollem Umfang an die
Landeshauptkasse abgeführt wurden. Erkennbar wurde dieser Umstand,
weil die Einzahlungsbelege keinen maschinell aufgedruckten
Buchungscode zur Einzahlungsbestätigung enthielten. Kassenprüfer und
zuständige Vorgesetze schalteten daraufhin noch während der laufenden
Kassenprüfung das Referat Interne Ermittlungen des Senators für
Inneres und Sport ein.

Die weiteren Ermittlungen des Referates 32 ergaben, dass es auch
zwischen den Jahren 2006 und 2009 bereits zu Unterschlagungshandlungen
durch den Beamten gekommen war. Diese wurden u.a. dadurch
verschleiert, dass die in dieser Zeit noch üblichen Stempelzeichen auf
den Belegen durch den Beamten aufwändig gefälscht wurden. Durch




weitere Manipulierungen gelang es ihm, die von der Kassenprüfung
durchgeführten Plausibilitätskontrollen zu unterlaufen.
Gegen den Beamten wurde umgehend Strafanzeige erstattet und ein
Disziplinarverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurde der betreffende
Beamte vom Dienst suspendiert. Die disziplinarrechtlichen Maßnahmen
ruhen allerdings im Laufe eines Strafverfahrens. Die Polizei Bremen
wartet die schriftliche Urteilsbegründung und die Rechtskräftigkeit
ab. Polizeipräsident Lutz Müller: "Wir distanzieren uns hier
ausdrücklich von dem Verhalten des Beamten. Es handelt sich hier um
eine Kernpflichtverletzung, die nicht zu entschuldigen ist und wir
werden deshalb die Entfernung aus dem Dienst prüfen."
Unmittelbar nach Bekannt werden der Unterschlagung, hat die Polizei
die Abläufe und Vorgehensweisen bei so genannten Bar-Verwarnungen noch
einmal genau unter die Lupe genommen und weitere Sicherungen
veranlasst. Nach Entscheidung des Polizeipräsidenten wird die Polizei
Bremen allerdings mittelfristig auf den ausschließlich bargeldlosen
Zahlungsverkehr umstellen. Dazu ist ein Pilotprojekt in Arbeit, das
den Bürgerinnen und Bürgern auch die Bezahlung mit ihrer Debitkarte
(EC-Cash) direkt vor Ort ermöglichen soll. Die Erfahrung zeigt, dass
die Verwarnungen oftmals von den Verkehrsteilnehmern vor Ort beglichen
werden wollen und nicht erst nach Zusendung eines Überweisungsträgers.



ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235

Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de


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Datum: 16.08.2012 - 18:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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