Sexualstraftäter wird durch Polizei beobachtet
(ots) - Neumünster. Die Polizeidirektion Neumünster ist
im Frühjahr des Jahres 2011 darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass
ein Sexualstraftäter eine Wohnung in Neumünster bezogen hat. Bei dem
Mann handelt es sich um einen 72 jährigen, rechtskräftig verurteilten
Straftäter, der seine Haftstrafe im März 2011 vollständig verbüßt
hatte und seitdem in Neumünster wohnt. Die Polizei führt seitdem,
orientiert an der Gefahrenlage, Präventivmaßnahmen durch, um mögliche
Straftaten zu verhindern und Auflagenverstöße zu dokumentieren. Aus
polizeitaktischen Gründen kann auf die einzelnen Maßnahmen nicht
weiter eingegangen werden. Bislang wurden durch den Mann keine
Sexualstraftaten begangen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen
wurden allerdings so genannte Verstöße gegen die Weisungen der
Führungsaufsicht festgestellt, die im Rahmen der Führungsaufsicht
erteilt wurden. Diese Auflagenverstöße waren der Anlass eines am
27.08.2012 vor dem Amtsgericht Neumünster anberaumten
Gerichtstermins.
Jochen Lentföhr
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Datum: 28.08.2012 - 17:09 Uhr
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