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Gemeinsame Pressemitteilung

Polizei Berlin und Bundespolizeidirektion Berlin:

Wohnungsdurchsuchung bei Graffitisprayern

ID: 708804

(ots) - Ermittlern des LKA 713 (GE GiB) ist heute ein
Schlag gegen eine Sprayercrew gelungen. Im Morgengrauen durchsuchten
Beamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin die Wohnräume von
sechs Sprayern in Berlin Charlottenburg und Hellersdorf-Marzahn. Den
sechs Beschuldigten wird Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie stehen im
Verdacht, in mindestens 22 Fällen einen Schaden von über 40.000 Euro
verursacht zu haben. Ihre Buchstabenkombination sprühten sie
vorrangig im Bereich der S- und U-Bahn.

Um 6:00 Uhr klopften die Beamten an die Türen der 16- bis 26-
Jährigen und durchsuchten auf Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten
die Wohnräume und Keller. Dabei konnten umfangreiche Beweismittel
aufgefunden werden. Es wurden unter anderem mehrere Mobiltelefone,
Skizzenbücher und verschiedene Speichermedien sichergestellt.

In einer Wohnung kam es bei der Durchsuchung zu einer
Widerstandshandlung gegenüber den Polizeibeamten. Bei dem 18-
jährigen Beschuldigten wurde im weiteren Verlauf ein Springmesser
aufgefunden. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Waffengesetz ein.

Die sichergestellten Beweismittel werden nun in weiterer
Ermittlungsarbeit ausgewertet.

Bei dem heutigen Einsatz waren 30 Bundespolizisten und 20 Beamte
der Berliner Polizei im Einsatz.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Hintergrund:

Die GE GiB wurde im Sommer 1994 als Reaktion auf die Anfang der
1990er Jahre verstärkt im Berliner Stadtbild aufgetretenen Graffitis
ins Leben gerufen. Die Gruppe setzt sich aus Beamten der Polizei
Berlin und der Bundespolizei zusammen, deren gemeinsames Ziel es ist,
die Strukturen der Graffitiszene aufzuhellen, Zusammenhänge zu
erkennen und Täter namhaft zu machen. Die GE GiB ist inzwischen ein




Kommissariat beim Landeskriminalamt geworden (LKA 713). Hauptaufgabe
des LKA 713 ist die Bearbeitung von Sachbeschädigungen durch Graffiti
und die damit verbundene Folge- und Begleitkriminalität, wie
beispielsweise Eigentums- und zunehmend auch Rohheitsdelikte.

Graffiti sind Sachbeschädigungen und strafbar. Sie verursachen
hohe Kosten. Die Täter können auch bis zu 30 Jahre nach der Tat wegen
entsprechenden Schadensersatzansprüchen belangt werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 29.08.2012 - 14:59 Uhr
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