Innenminister Jäger: NRW nimmt seine Verantwortung ernst - Schwerbehindertenquote in der Landesverwaltung begträgt 6,4 Prozent
(ots) - Im Jahr 2011 waren von 307.279 Arbeitsplätzen
in der Landesverwaltung 19.758 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten
Menschen besetzt. Das entspricht einer Quote von 6,4 Prozent. NRW
liegt damit über der gesetzlich geforderten Mindestquote von fünf
Prozent. Diese Zahlen gehen aus einem Bericht hervor, den
Innenminister Ralf Jäger jetzt dem Landtag vorlegt hat. "Das Land
nimmt seine Verantwortung ernst und will die Beschäftigungssituation
schwerbehinderter Menschen verbessern", sagte der Minister heute (30.
August) in Düsseldorf.
Insgesamt hat sich die Zahl der mit schwerbehinderten Menschen
besetzten Arbeitsplätzen gegenüber dem Vorjahr um 522 oder 0,2
Prozent erhöht, obwohl die Gesamtzahl der Arbeitsplätze um 1.029
zurückgegangen ist. Minister Jäger wies auf die Vorbildfunktion der
öffentlichen Arbeitgeber hin: "Eine gleichberechtigte Teilhabe ist in
vielen Lebens- und Arbeitsbereichen möglich. Wir machen es vor und
wünschen uns noch mehr Nachahmer."
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de
Zeitraum: 29.08.2012 05:55 Uhr bis 30.08.2012 05:55 Uhr" alt=" Pressebericht für das Polizeikommissariat Peine
Zeitraum: 29.08.2012 05:55 Uhr bis 30.08.2012 05:55 Uhr">
Datum: 30.08.2012 - 08:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 708920
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Innenministerium
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Innenminister Jäger: NRW nimmt seine Verantwortung ernst - Schwerbehindertenquote in der Landesverwaltung begträgt 6,4 Prozent"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium f (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).