ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Landgericht bestätigt polizeiliches Handeln -

Ingewahrsamnahmen von drei Personen rechtmäßig und angemessen

ID: 709580

(ots) - Göttingen

Freitag, 31. August 2012

GÖTTINGEN (hv) - Die Ingewahrsamnahmen von drei gewaltbereiten
Demonstranten am 14.11.2009 durch die Göttinger Polizei waren
angemessen und rechtmäßig. Das hat das Landgericht Göttingen Ende
vergangener Woche bestätigt und die Beschwerden der anreisenden
Versammlungsteilnehmer zurückgewiesen.

Anlässlich einer angekündigten Demonstration im November 2009
hatte die Polizei Erkenntnisse über die Anreise von gewaltgeneigten
und -bereiten Personen. Deshalb wurden an den Zufahrten nach
Göttingen Fahrzeugkontrollen durchgeführt, bei denen mehrere Dosen
Pfefferspray und ein Schlagstock aus Metall bei den Beschwerdeführern
festgestellt wurden. Zudem lagen polizeiliche Erkenntnisse im
Zusammenhang mit Demonstrationen, woraufhin die Polizei diese
Personen in Gewahrsam nahm.

"Ich freue mich, dass das Landgericht die Lageeinschätzung und das
polizeiliche Vorgehen in diesem Fall uneingeschränkt bestätigt hat",
erklärte der Göttinger Polizeipräsident Robert Kruse. "Aufgrund der
konkreten Erkenntnisse musste die Polizei von einer
Gewaltbereitschaft ausgehen und hat demnach mit der Ingewahrsamnahme
völlig richtig gehandelt. Denn - wie das Landgericht auch feststellt
- wer ohne plausible Erklärung fünf Dosen Pfefferspray mit sich
führt, die anders als Wagenheber oder Radmutterschlüssel nicht in
einen PKW gehören, dokumentiert Gewaltbereitschaft, erst recht wenn
weitere Erkenntnisse im Zusammenhang mit Demonstrationen vorliegen."
Außerdem sei das Mitführen von Pfefferspray und anderen
waffenähnlichen Gegenständen auf dem Weg zu einer Versammlung
verboten und erfülle einen Straftatbestand nach dem
Versammlungsgesetz. "Die Ingewahrsamnahmen waren notwendig, weil die
konkrete Gefahr bestand, dass die Beschwerdeführer im Fall ihrer




Freilassung zeitnah weitere Straftaten begehen würden", betont Kruse.
Da hätte allein die Sicherstellung der Gegenstände nicht ausgereicht.
"Schließlich ist die Gewaltbereitschaft nicht an bestimmte
Gegenstände gebunden und so mussten wir davon ausgehen, dass sich die
Beschwerdeführer andere gefährliche Gegenstände für die unmittelbar
bevorstehende Demonstration beschaffen würden."

"Die Göttinger Polizei beweist Woche für Woche bei einer Vielzahl
von Veranstaltungen, dass sie ihre gesetzlichen Aufgaben
uneingeschränkt und mit großem Engagement sowie hoher
Professionalität wahrnimmt. Das zeigt auch dieses Beispiel", sagte
der Polizeipräsident abschließend. "Sie hat damit größere
Ausschreitungen und wesentliche Schäden verhindert und die Sicherheit
in der Stadt durch einen guten und angemessenen polizeilichen Einsatz
gewährleistet."




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-1031
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle(at)pd-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Polizeikommissariat Jever: Kriminalitäts- und Unfallgeschehen  Beleidigung in Lack gekratzt;
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.08.2012 - 11:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 709580
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GOE
Stadt:

Göttingen



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Landgericht bestätigt polizeiliches Handeln -

Ingewahrsamnahmen von drei Personen rechtmäßig und angemessen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeidirektion G (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Polizeibeamtin beleidigt: Hamelner muss 1.500 Euro zahlen ...

Weil ein Gespräch nicht den Verlauf genommen hat, den er sich wohl vorgestellt hat, ist ein 47-Jähriger in Hameln gegenüber einer Polizeibeamtin massiv ausfallend geworden. Dieses Benehmen kommt ihn jetzt teuer zu stehen: Das Amtsgericht Hildeshei ...

Alle Meldungen von Polizeidirektion G