Vierjähriges Kind aus Drainageschacht gerettet
(ots) - Ort: Hünstetten-Oberlibbach, Borngasse
Zeit: Samstag, 01.09.2012, 13:23 Uhr
Glück im Unglück hatte ein vierjähriger Junge aus Hünstetten, der
beim Spielen fast vollständig in einen Drainageschacht gerutscht war
und sich nicht mehr selbstständig befreien konnte.
Der Drainageschacht war ca. 1,5 m tief und hatte einen Durchmesser
von ca. 30 cm.
Dank einer zur gleichen Zeit in der Nähe stattfindenden
Feuerwehrübung der Freiwilligen Feuerwehr Oberlibbach konnte der
Junge rechtzeitig aus dem Schacht gerettet werden. Dazu musste die
Feuerwehr einen Teil des Rohres aufschneiden.
Weiterhin war der Rettungshubschrauber "Christoph 2" ebenfalls
direkt an der Unglücksstelle. Ein vorheriger Auftrag für den
"Christoph 2" wurde kurz zuvor abgesagt, somit befand er sich zu
diesem Zeitpunkt über dem Gebiet Oberlibbach und konnte fast
zeitgleich zur Erstversorgung des Kindes eingesetzt werden.
Der Junge konnte unverletzt geborgen werden und kam mit dem
Schrecken davon. Das Drainagerohr wurde anschließend von der
Feuerwehr verschlossen und gesichert.
gefertigt: Blau, PHK und KvD
ots Originaltext: Polizeipräsidium Westhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=47764
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Rheingau-Taunus
Kommissar vom Dienst
Telefon: (06124) 7078-0
E-Mail: KvD.Bad.Schwalbach.ppwh(at)polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.09.2012 - 17:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 709921
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RTK
Stadt:
Bad Schwalbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Vierjähriges Kind aus Drainageschacht gerettet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
PD Rheingau-Taunus KvD - Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).