"Schwarzfahrer" wird per Haftbefehl gesuchtem Mann zum Verhängnis-
Festnahme durch Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof-
(ots) - "Schwarzfahrer" wird per Haftbefehl gesuchtem Mann
zum Verhängnis- Festnahme durch Bundespolizei im Hamburger
Hauptbahnhof-
Am 11.09.2012 gegen 00.05 Uhr nahmen Bundespolizisten einen
gesuchten Mann im Hamburger Hauptbahnhof fest. Der 41-Jährige wurde
seit Ende Mai 2011 mit einem Haftbefehl wegen
Leistungserschleichungen (Fahren ohne Fahrschein in mehreren Fällen)
gesucht. Eine geforderte Geldstrafe hatte der 41- Jährige nicht
gezahlt; einer anschließenden Ladung zum Strafantritt hatte sich der
Verurteilte dann auch nicht gestellt. Der Gesuchte hat noch eine
Freiheitsstrafe von 90 Tagen zu verbüßen; Bundespolizisten führten
den Mann ohne festen Wohnsitz einer Haftanstalt zu.
Zum Verhängnis wurde dem Gesuchten, dass er mit einem Bekannten
ohne gültigen Fahrschein in einer S-Bahn unterwegs war. Nach einer
Fahrscheinkontrolle durch DB-Mitarbeiter wurde die Bundespolizei zur
Personalienfeststellung angefordert. Dabei kontrollierten die
eingesetzten Polizeibeamten nicht nur die Personalien des
"Schwarzfahrers" sondern auch die des Gesuchten fahndungsmäßig.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.09.2012 - 15:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 718310
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" "Schwarzfahrer" wird per Haftbefehl gesuchtem Mann zum Verhängnis-
Festnahme durch Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).