Bundespolizei nimmt per Haftbefehl gesuchten Mann in der S-Bahnstation Reeperbahn fest -
Hamburger hat noch eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu verbüßen-
(ots) - Bundespolizei nimmt per Haftbefehl gesuchten Mann
in der S-Bahnstation Reeperbahn fest - Hamburger hat noch eine
Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu verbüßen-
Am 12.09.2012 gegen 12.00 Uhr nahmen Bundespolizisten einen
gesuchten Hamburger im S-Bahnhaltepunkt Reeperbahn fest. Der
40-Jährige wurde seit Anfang September 2012 mit einem Haftbefehl
(Diebstahl in acht Fällen, Beleidigung) gesucht und hat noch eine
Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu verbüßen. Einer Ladung zum
Strafantritt hatte sich der Gesuchte bislang nicht gestellt.
DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter stellten den Mann zuvor ohne
gültige Bahnsteigkarte in der S-Bahnstation fest. Der Hamburger
bepöbelte die DB-Mitarbeiter und wollte sich nicht ausweisen.
Daraufhin wurde die Bundespolizei zur Feststellung der Personalien
angefordert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab dann die
Ausschreibung zur Festnahme. Bundespolizisten veranlassen heute die
Zuführung des Eilbekers in die Haftanstalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.09.2012 - 14:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 718713
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei nimmt per Haftbefehl gesuchten Mann in der S-Bahnstation Reeperbahn fest -
Hamburger hat noch eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu verbüßen-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).