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7200,- Euro:

Schwarzfahren kann Schwarzärgern verursachen

ID: 720337

(ots) - Fahren ohne Fahrschein? Irrtümlich gehen manche
"Sparfüchse" nur von einem erhöhten Fahrpreis von 40 Euro aus. Doch
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, warnt die
Bundespolizeiinspektion Bremen. Bei Verdacht vorsätzlicher Taten
erstatten Eisenbahnunternehmen regelmäßig Strafanzeigen wegen
Erschleichen von Leistungen. Das Strafgesetzbuch führt den Tatbestand
unter § 265a.

Die Bundespolizei ermittelt alltäglich weitere strafverschärfende
"Qualifizierungen" unentgeltlicher Mitfahrversuche. Versteckt sich
beispielsweise jemand in einem Toilettenraum, kommt der
Straftatbestand des Betruges hinzu, einzusehen unter § 263 StGB.
Bereits ein klammheimlich geändertes Datum einer Monatskarte oder die
missbräuchliche Benutzung eines Schülertickets unter falschem Namen
führen zur Anzeige wegen Urkundenfälschung gem. § 267 StGB. Rund 2300
"Fahrgelddelikte" bearbeitete die Bundespolizeiinspektion Bremen im
letzten Jahr.

Diese Delikte werden eher taschengeldschwachen Jugendlichen
zugeschrieben. Doch die Erfahrung zeigt, dass selbst gutsituierte
Personen älteren Semesters nicht davor zurückschrecken. Wegen
Erschleichen von Leistungen ist kürzlich ein "alter Bekannter" der
Bundespolizei in Lüneburg vom örtlichen Amtsgericht zu einer
Geldstrafe von 7200,- Euro verurteilt worden. Zahlt der 67-Jährige
nicht, drohen ihm ersatzweise 180 Tage Haft. In der Zeit von Januar
bis März 2012 war er neunmal ohne Fahrschein erwischt worden.

§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen
Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein
Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer
Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu
entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit




Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit
schwererer Strafe bedroht ist. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Die
§§ 247 und 248a gelten entsprechend.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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Datum: 13.09.2012 - 15:49 Uhr
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