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Festnahme nach Enkeltrick - Bergheim

ID: 727097

(ots) - Eine 78-Jährige Bergheimerin zahlte
18.000 Euro an eine Betrügerin.

Im Laufe des Freitagmorgens (21. September) überzeugte eine
Anruferin die 78-jährige davon, dass sie die Enkelin ist und dringend
Geld benötige. Dabei überzeugte die Anruferin die Opfer, denn sie
ging gemeinsam mit ihrem Ehemann (77) zur Bank und holte das Geld ab.
Zuhause angekommen kam eine "Beauftrage" der Enkelin und holte das
Geld ab.

Im Nachgang kam es beiden Opfern alles sehr merkwürdig vor und sie
verständigten die Polizei. Die leitete eine Nahbereichsfahndung ein.
Eine Zivilstreife sah gegen 14:00 Uhr die von den Opfern sehr gut
beschriebene Abholerin in einem PKW sitzen.

Bei der Kontrolle überreichte die 32-jährige Frau sofort die
erschwindelten 18.000 Euro und sagte: "Hier ist das Geld."

Die Fahrerin des Autos wurde ebenfalls überprüft. Bei ihr handelte
es eindeutig um eine hilfsbereite Bürgerin, die die Betrügerin auf
einer Landstraße aufgenommen hatte. Während der Ermittlungen wurde
bekannt, dass sie im Frühjahr in Süddeutschland bei einer ähnlichen
Tat im festgenommen wurde. Ihr sollte gerade das Geld übergeben
werden. Die Frau machte keine weiteren Angaben zur Sache.

Staatsanwaltschaft und Haftrichter erkannten keine Haftgründe,
weil die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern in Frankfurt über
einen festen Wohnsitz verfügt. Nach den Ermittlungen durch
Polizeibeamte des Kriminalkommissariats 12 in Hürth wurde die
32-Jährige am Samstag entlassen. Die Ermittlungen zu den
Hintermännern oder -Frauen der Geldbotin dauern an.

Enkeltrick - Präventionshinweise

Wenn alte Menschen betrogen werden - der Enkeltrick, ein
bundesweites Betrugsphänomen

Mit dem Enkeltrick bringen die Täter ältere Menschen nicht selten
um all ihre Ersparnisse. Manchmal nehmen die Opfer sogar einen Kredit




auf, um ihrem "Enkel" aus einer angeblichen Notsituation zu helfen.

Die Masche des Enkeltricks:

Die Täter rufen bei ihren Opfern an und geben sich häufig als
Verwandter aus. Durch geschicktes Ausfragen erfahren sie Vieles über
die Familie des Opfers, so auch den Namen des "Enkels" oder "Neffen",
mit dem sie sich im weiteren Verlauf des Telefonats ausgeben. Dann
schildern sie, sich in einer Notsituation zu befinden, in der sie
sofort dringend einen großen Geldbetrag benötigen und drängen ihr
Opfer, ihnen das Geld zu besorgen. Wenn der ältere Mensch sich darauf
einlässt, erscheint, weil der vermeintliche Enkel natürlich
verhindert ist, ein Freund oder Bekannter des angeblichen Enkels und
holt das Geld ab. Beim nächsten Gespräch mit dem echten Enkel fliegt
der Betrug auf. Häufig genieren sich die Opfer, auf einen so
schmutzigen Betrug hereingefallen zu sein und offenbaren sich
niemandem. Die Polizei vermutet, dass aus diesem Grund die
Dunkelziffer gerade bei den Straftaten, wo es zu einem Schaden kommt,
sehr hoch ist.

Vorbeugehinweise:

Ganz wichtig ist es immer festzustellen, ob es sich bei dem
Anrufer tatsächlich um denjenigen handelt, der er vorgibt zu sein!

Sprechen Sie den Anrufer nicht mit einem Namen an. Fragen Sie
immer nach dem Namen des Anrufers. Erzählen Sie dem Anrufer nichts
über ihr privates Umfeld. Stellen Sie dem Anrufer Fragen, die nur
durch die echte Person beantwortet werden können. Rufen Sie
denjenigen, der der Anrufer vorgibt zu sein, unter einer Ihnen
bekannten Telefonnummer zurück, um sicher zu gehen, dass es sich
tatsächlich um den Verwandten oder Bekannten handelt, der angerufen
hat. Gehen Sie nicht auf die Forderung des Anrufers ein. Lassen Sie
sich nicht unter Zeitdruck setzen. Sagen Sie auf keinen Fall, dass
Sie Wertsachen zu Hause haben. Informieren Sie eine Vertrauensperson.
Übergeben Sie nie Geld an einen Unbekannten. Lassen Sie keine fremde
Person in Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Informieren Sie die Polizei.




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 - 3309
Mail:       pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de

 


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Datum: 24.09.2012 - 11:39 Uhr
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