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Bundespolizisten vollstrecken am Münchner Flughafen fünf Haftbefehle

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(ots) - Bundespolizisten haben gestern (Montag,
24. September) am Münchner Flughafen fünf Haftbefehle vollstreckt.
Unter den Ertappten war ein deutsches Ehepaar, das auf dem Rückweg
von seiner Silberhochzeitsreise war.

Den Anfang machte am Morgen ein 22-jähriger Franzose, der von
München nach London fliegen wollte. Beamte der Bundespolizei hielten
ihn aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft München I wegen
Körperverletzung auf. Der Mann durfte den Flug erst antreten, nachdem
er die fällige Strafe in Höhe von knapp 900 Euro bezahlte.

Kaum zwei Stunden später verfing sich ein 41-jähriger Türke im
Fahndungsnetz der Bundespolizei. Die Beamten kontrollierten ihn, als
er aus Istanbul ankam und konfrontierten ihn mit einem Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen Diebstahls. Die Wache durfte der
Mann verlassen, nachdem er seine Verbindlichkeiten bei der Justiz
beglichen hatte. Die Alternative zur sofortigen Zahlung von 500 Euro
wären 15 Tage Haft gewesen.

Gegen Mittag unterbrachen die Bundesbeamten die
Silberhochzeitsreise eines in der Schweiz lebenden deutschen Paares.
Ein Blick in den Fahndungscomputer brachte für den Ehemann einen
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Insolvenzverschleppung
zu Tage. Der 49-Jährige sollte 720 Euro Strafe zahlen oder für 60
Tage ins Gefängnis gebracht werden. Nicht viel besser erging es
seiner 45-jährigen Ehefrau. Auch gegen sie lag ein Haftbefehl wegen
des gleichen Vergehens vor. Die Frau sollte 600 Euro bezahlen oder
für 60 Tage in Haft gehen. Da die Eheleute ihre Silberhochzeitsreise,
die sie auf Mauritius verbracht hatten, nicht im Gefängnis beenden
wollten, zahlten sie die Strafen und durften dann in die Schweiz
weiterreisen.

Den Abschluss am Abend machte ein 61-jähriger Deutscher, der aus
Antalya zurückkam. Beamte der Bundespolizei präsentierten ihm bei der




Einreise einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II wegen
Anlagebetruges. Der Mann hatte die Wahl zwischen 3.100 Euro Strafe
oder 84 Tage Haft. Der Staatsanwalt ließ aber hier noch Gnade vor
Recht ergehen und einigte sich mit dem Herrn auf eine angemessene
Ratenzahlung der Strafe.




Rückfragen bitte an:

Albert Poerschke
Polizeihauptmeister
Pressesprecher / Öffentlichkeitsarbeit
Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Nordallee 2 / 85356 München-Flughafen
Telefon: 089 973 07 90 21
E-Mail: bpolifh.muc.presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren rund
1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in
Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf
die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen
erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter
Kontaktadresse.


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Datum: 25.09.2012 - 09:56 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Flughafen München



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