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Festnahme nach Graffiti-Sachbeschädigung an einer S-Bahn-

Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr in den S-Bahngleisen -

ID: 733012

(ots) - Festnahme nach Graffiti-Sachbeschädigung an einer
S-Bahn- Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr in den S-Bahngleisen -

Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei besprühte ein
Mann (26) am 03.10.2012 gegen 05.45 Uhr am S-Bahnhof Blankenese in
der Abstellanlage einen S-Bahnwagen großflächig (ca. 14 qm) in
Graffitiart. Zwei Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes beobachteten
zuvor den Beschuldigten bei den Tathandlungen, stellten den
Tatverdächtigen auf der Flucht und alarmierten die Hamburger
Bundespolizei.

Bundespolizisten stellten am Tatort 11 Farbsprühdosen sicher und
führten den Mann dem Bundespolizeirevier im Bahnhof Altona zu. Ein
durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,12 Promille.

Gegen den polizeilich bekannten Mann wurde ein Strafverfahren
wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Nach erkennungsdienstlicher
Behandlung wurde der Beschuldigte aus Hamburg - Altona wieder
entlassen.

In diesem Zusammenhang weist die Hamburger Bundespolizei auf
folgendes hin:

Der Aufenthalt in den S-Bahngleisen ist verboten und
lebensgefährlich; die Stromschienen an den Gleisen führen 1200 Volt
Gleichstrom. Eine Berührung der Stromschienen kann tödlich enden.
Auch "Graffiti- Täter" bringen sich durch ihr strafbares Handeln in
Lebensgefahr. Erst im Januar 2012 wurde ein mutmaßlicher
Graffiti-Sprayer (26) zwischen den Stationen Sternschanze und Dammtor
von einer S-Bahn erfasst. Der junge Mann erlitt erhebliche
Verletzungen und starb in einem Krankenhaus.

Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten.
Insbesondere Jugendliche und Heranwachsende unterschätzen dabei
häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung
wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu
zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten. Auf




die Täter können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen zukommen,
die nicht selten mehrere tausend Euro betragen. Wer rechtswidrig eine
fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird gem. StGB mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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drucken  als PDF  an Freund senden   Pressemeldung PI Diepholz vom 03.10.2012  Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch vom 03.10.2012
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.10.2012 - 14:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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