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Information der StA Stade:

Staatsanwaltschaft Stade erhebt Anklage wegen Tötung von zwei Neugeborenen in Ostertimke

ID: 735046

(ots) - Stade/Ostertimke. Die Staatsanwaltschaft Stade
hat Anklage gegen eine 43-jährige wegen Totschlags in zwei Fällen
erhoben. Sie soll im Jahr 1996 in ihrem damaligen Wohnhaus in
Ostertimke einen männlichen Säugling geboren, diesen sodann mit
Handtüchern sowie Plastiktüten umwickelt in einer Tasche auf dem
Dachboden abgelegt und schließlich seinem Schicksal überlassen haben.
Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen 1996 und 2001
soll sie ein weiteres (weibliches) Kind geboren und ebenso auf dem
Dachboden mit Plastiktüten umwickelt in einer Kühlbox unversorgt
zurückgelassen haben. Die Angeschuldigte hat in ihrer polizeilichen
Vernehmung beiden Taten gestanden. Sie will die Schwangerschaften
verdrängt haben und zum Zeitpunkt der Taten erheblich alkoholisiert
gewesen sein. Beide Schwangerschaften sind weder ihrem Ehemann - und
gleichzeitig Vater beider Säuglinge - noch ihrem näheren persönlichen
Umfeld aufgefallen. Die Angeschuldigte hatte in ihrer ersten
Vernehmung von einem dritten getöteten Säugling gesprochen, den sie
im Garten unter einer Hecke abgelegt haben wollte. Intensive
Suchmaßnahmen der Polizei Rotenburg blieben ohne Ergebnis. Ohne
objektive Beweismittel jedoch war ein gerichtsfester Nachweis nicht
zu führen. Der Vorwurf ist daher fallengelassen worden. Ebenso sind
die Ermittlungen zu dem Tod eines (vierten) Säuglings eingestellt
worden, der im Dezember 1988 an einem Rastplatz bei Groß-Meckelsen
aufgefunden worden war. Aufgrund von "Dorfgerüchten" war die
Angeschuldigte seinerzeit in Verdacht geraten. Die
gerichtsmedizinischen Befunde sprechen eher für eine innere
natürliche Todesursache. Überdies wäre ein Totschlag auch bereits
verjährt. Angaben hierzu hat die Angeschuldigte nicht mehr gemacht.
Täterschaft und Mutterschaft sind daher ungeklärt. Die Angeschuldigte




befindet sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Ein
psychiatrisches Gutachten ist beauftragt, das Ergebnis liegt aber
noch nicht vor. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und den Termin
einer eventuellen Hauptverhandlung muss nun die Schwurgerichtskammer
des Landgerichts Stade befinden.

Kontakt: Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme, (04141) 107 451




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Datum: 09.10.2012 - 10:00 Uhr
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