Badeunfall in Buxtehuder Hallenbad
12-jähriges Mädchen nach Reanimation im Krankenhaus
(ots) - Am Donnerstag, gegen 16.00 Uhr, kam es im Buxtehuder
Hallenbad "Aquarella" zu einem Badeunfall. Eine 12-Jährige aus Jork
musste, nachdem es zunächst leblos vom Beckengrund geborgen wurde,
reanimiert werden.
Das Mädchen spielte zusammen mit ihrem 11-jährigen Bruder im
Schwimmerbecken. Sie gilt als eine gute Schwimmerin und war im gut
besuchten Bad in Begleitung ihrer Mutter.
Die Mutter selbst war es, die ihre Tochter plötzlich auf dem Boden
des Beckens erblickte. Die sofort ins Wasser gesprungene
Schwimmeisterin, die sich auf ihrer Aufsichtsrunde um das Becken
befand, brachte das leblose Kind an den Beckenrand. Dort konnten sie
und zwei zufällig anwesende Krankenschwestern durch fachgerechte
Wiederbelebung nach kürzester Zeit die Atmung der Schwimmerin wieder
in Gang setzen.
Nach Einlieferung in das Buxtehuder Krankenhaus wurde das Mädchen
zunächst in ein künstliches Koma versetzt und künstlich beatmet.
Mittlerweile hat sich der zunächst lebensgefährliche Zustand der
Schülerin stabilisiert, er muß aber weiterhin als kritisch bezeichnet
werden.
Nach ersten Ermittlungen der Polizei ist weder dem
Hallenbadpersonal noch der Mutter des Mädchens ein Vorwurf zu machen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Holger Heins
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: holger.heins(at)polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.10.2012 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 740480
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-STD
Stadt:
Stade
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Badeunfall in Buxtehuder Hallenbad
12-jähriges Mädchen nach Reanimation im Krankenhaus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Stade (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).