Gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen
(ots) - In Bad Muskau ist gestern Nachmittag ein
Fußgänger, der aus Polen einreiste, kontrolliert worden. Er war den
Beamten aufgefallen, weil er drei Kunststofftüten in den Händen
hielt. In diesen Tüten transportierte der 23-Jährige pyrotechnische
Erzeugnisse (etwas mehr als 900 Knaller verschiedener Marken). Weil
diesen Erzeugnissen die BAM-Kennzeichnung (BAM für Bundesanstalt für
Materialforschung- und Prüfung) bzw. die europäische
Konformitätserklärung "CE" fehlte, sind sie sichergestellt worden. Es
wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
erstattet.
Bereits am vergangenen Samstag ist ein 47-Jähriger aus Dresden
wegen des gleichen Vorwurfs angezeigt wurden. Auch er hatte
Feuerwerkskörper im polnischen Nachbarland gekauft, welche nicht
gekennzeichnet waren.
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Datum: 17.10.2012 - 12:39 Uhr
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