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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel BVB Dortmund II - F.C. Hansa Rostock

- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen sowie alkoholischen Getränken und deren Konsum -

ID: 747757

(ots) - Am Samstag, den 27. Oktober 2012 findet in
Dortmund das Punktspiel der 3. Liga zwischen BVB Dortmund II und dem
F.C. Hansa Rostock statt. Von einer hohen Mobilisierung in beiden
Fanlagern ist auszugehen. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden
zahlreiche Fans mit Zügen der Deutschen Bahn AG und anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmern nach Dortmund anreisen. Aus
Sicherheitsgründen sind für alle Personen, einschließlich der
bahnreisenden Fußballfans, die diese nachfolgenden Zugverbindungen
nutzen, die Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen
sowie alkoholischen Getränken und deren Konsum:

in den Regelzügen auf den Regionalzugverbindungen für die Hinreise
von Rostock - Hamburg - Bremen - Wunstorf - Minden - Dortmund im
Zeitraum:
- 27. Oktober 2012, 04:00 Uhr - 14:00 Uhr

in den Regelzügen auf den Regionalzugverbindungen für die
Rückreise Dortmund - Minden - Hannover - Buchholz - Hamburg - Rostock
im Zeitraum:
- 27. Oktober 2012, 16:00 Uhr bis 28. Oktober 2012, 01:00
Uhr

durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei untersagt. Die
Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte
Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und dadurch andere
Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutschen Bahn AG beschädigt
haben.

Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen gezielt als Wurfgeschosse
gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder Schienenfahrzeuge
eingesetzt.

Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der
Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts-
und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.

Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die




Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Ausschluss von der Beförderung durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecherin
Erika Krause-Schöne
Telefon: 0381/20 83 103 o. Mobil: 0170/767 1329
Fax: 0381/20 02 055
E-Mail: erika.krause-schoene(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 24.10.2012 - 12:00 Uhr
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