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"Wir wollen das Glücksspiel in geordnete Bahnen lenken und Spielsucht bekämpfen"

ID: 753800

(ots) - Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist ab dem 1.
Dezember auch in Nordrhein-Westfalen gültig. Der
nordrhein-westfälische Landtag stimmte jetzt der Neuausrichtung des
Glücksspielwesens in NRW zu. "Der überarbeitete Staatsvertrag stellt
einen vernünftigen Kompromiss dar, mit dem einerseits ein
ausreichendes Glücksspielangebot zur Verfügung gestellt und
gleichzeitig dem effektiven Kampf gegen die Glücksspielsucht mehr
Bedeutung zugemessen wird", erklärte Innenminister Ralf Jäger heute
(08.11.) in Düsseldorf. Ende des letzten Jahres hatten sich die
Regierungschefs der Länder auf einen modernisierten rechtlichen
Rahmen für das Glücksspiel in Deutschland geeinigt. Gleichzeitig mit
dieser Neuregelung beschloss der nordrhein-westfälische Landtag ein
entsprechendes Ausführungsgesetz und Änderungen beim
NRW-Spielbankengesetz.

Während es für Lotterien auch künftig beim staatlichen Monopol
bleibt, wird der Sportwettbereich liberalisiert. So sollen im Wege
einer Experimentierklausel zunächst 20 Konzessionen an private
Sportwettanbieter vergeben werden. Das länderübergreifende
Vergabeverfahren läuft zurzeit beim Innenministerium des Landes
Hessen. Zudem wird das bisherige Internetverbot gelockert. Künftig
können unter strengen Voraussetzungen der Eigenvertrieb und das
Vermitteln von Lotterien sowie das Veranstalten und Vermitteln von
Sportwetten im Internet erlaubt werden. "Wir wollen das Verlangen der
Menschen nach Glücksspiel in geordnete Bahnen lenken und eine legale
Alternative zum illegalen Glücksspielangebot schaffen", erläuterte
Jäger.

Wegen des besonders hohen Sucht- und Manipulationspotenzials
bleibt das Angebot von Casinospielen einschließlich Poker auch
künftig auf den Bereich der Spielbanken begrenzt. Statt der bisher
erlaubten vier Spielbanken dürfen in Nordrhein-Westfalen künftig




jedoch bis zu fünf Spielbanken betrieben werden. Das
Spielbankengesetz NRW wurde entsprechend geändert. "Damit schaffen
wir ein attraktives Alternativangebot zu illegalem online-Poker und
illegalen online-Casinospielen", so der NRW-Innenminister.

Vor allem mit strengeren rechtlichen Vorgaben zum Errichten und
zum Betrieb von Spielhallen geht NRW gegen die Glücksspielsucht vor.
"Sämtliche Studien belegen: Das Suchtpotenzial ist bei
Geldspielgeräten am höchsten", unterstrich Jäger. "Hier bestand
Handlungsbedarf." Mit einem Verbot von Mehrfachkonzessionen wird ab
sofort dem Wildwuchs von spielbankähnlichen Großspielhallen
entgegengewirkt. Dabei soll ein Mindestabstand von 350 Metern
Luftlinie zur nächsten Spielhalle nicht unterschritten werden.

Mit einem Verbot, EC- und Kreditkartenautomaten in Spielhallen
aufzustellen, wird dem Verschuldungsrisiko entgegengewirkt. "Die
Neigung, sich mittels EC- und Kreditkarte schnell und unproblematisch
Bargeld zu verschaffen und es für Glücksspieleinsätze zu nutzen, ist
unter Glücksspielern sehr hoch", erklärte der Innenminister. Wir
müssen daher vorbeugen, indem wir die Möglichkeiten zum Beschaffen
von Bargeld eingrenzen." Die Vorgabe einer Sperrzeit von täglich 1
Uhr bis 6 Uhr sorgt zudem für eine zeitliche Begrenzung des Angebots
der Spielhallen. "Mit einer solchen Sperrzeit kann das dauerhafte
Spielen über extrem lange Zeiträume - wie es für das pathologische
Glücksspielverhalten typisch ist - unterbrochen werden", führte Jäger
aus. "Die Sperrzeitregelung im Ausführungsgesetz, mit der NRW noch
über die im Staatsvertrag vorgesehene Mindestsperrfrist von drei
Stunden hinausgeht, ist daher ein wichtiger Baustein zur Verbesserung
der Glücksspielsuchtprävention."

Insgesamt bewertet Jäger die aktuellen Regelungen als gute
Grundlage für eine ausgewogene Ausrichtung des Glücksspielwesens in
NRW. "Unser Ziel ist es, auch künftig ein faires Glücksspielangebot
in unserem Land sicherzustellen, das dem Jugend- und Spielerschutz
besonders Rechnung trägt", so der NRW-Innenminister.




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Datum: 08.11.2012 - 09:20 Uhr
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