Kellerbrand in Buxtehude schnell gelöscht - defekter Kühlschrank fängt Feuer
(ots) - Am heutigen Nachmittag gegen kurz vor 14:00 h wurde
der Polizei und der Feuerwehr ein Feuer im Keller eines Reihenhauses
in der Grothe-Marie-Straße in Buxtehude gemeldet. Als die beiden
eingesetzten Beamtinnen des in der Nachbarschaft befindlichen
Polizeikommissariates Buxtehude kurze Zeit später an der
Einsatzstelle eintrafen, drang bereits dichter Qualm aus dem Inneren
nach Draußen und es gelang nicht mehr den Brand mit Feuerlöschern und
ohne Schutzausstattung zu löschen Durch das schnelle Eingreifen der
Feuerwehrleute des 1. Zuges der Feuerwehr Buxtehude, die unter
schwerem Atemschutz in den Keller vordringen konnten, wurde eine
Ausbreitung des Feuers von dem vermutlich aufgrund eines technischen
Defektes in Flammen auf gegangene Kühlschrankes auf weitere Räume
verhindert. Lediglich in der Nähe des Brandortes befindliche
Heizungstherme wurde beschädigt sowie durch Qualm und Ruß wurden
mehrere Kellerräume in Mitleidenschaft gezogen. Personen wurden bei
dem Feuer nicht verletzt, der vorsorglich mitalarmierte
Rettungsdienst brauchte nicht eingreifen. Der Gesamtschaden wird auf
mehrere tausend Euro geschätzt.
Fotos in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.11.2012 - 15:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 754163
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-STD
Stadt:
Stade
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kellerbrand in Buxtehude schnell gelöscht - defekter Kühlschrank fängt Feuer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Stade (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).