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(715/2012) Angeblicher "Schutz von Neonazis" nach Mahnwache der Göttinger Anti-Atom-Initiative - Polizei Göttingen weist Vorwürfe von sich

ID: 755129

(ots) - GÖTTINGEN (jk) - Im Zusammenhang mit einer
Mahnwache der Anti-Atom-Initiative (AAI) Göttingen am vergangenen
Montagabend (05.11.12) in der Innenstadt sind vom Veranstalter der
Kundgebung und anderen Personen im Nachgang schwere Vorwürfe gegen
die eingesetzten Polizeibeamten erhoben worden, die die
Polizeiinspektion Göttingen an dieser Stelle ausdrücklich von sich
weist und als haltlos bezeichnen muss.

In einer Pressemitteilung hatte die AAI behauptet, eingesetzte
Polizeibeamte hätten nach einem Zwischenfall während der Kundgebung
den beiden angeblichen Verursachern, einem 17 Jahre alten
Jugendlichen und einem 18-jährigen Heranwachsenden aus Göttingen, bei
denen es sich nach Aussage der AAI um "stadtbekannte Neonazis"
handeln soll, Schutz gewährt. Die AAI wirft den beiden Göttingern
vor, in den vergangenen Monaten einige Mahnwachen gestört zu haben.
Angesichts der gegen sie erhobenen Vorwürfe, sieht sich die Polizei
Göttingen zu einer Schilderung des Geschehensablaufes der Mahnwache
aus polizeilicher Sicht veranlasst. Die monatlich stattfindenden
Mahnwachen der AAI Göttingen werden ebenso wie andere
versammlungsrechtliche Aktionen grundsätzlich immer von der Polizei
begleitet. Um den versammlungsrechtlichen Charakter nicht unnötig zu
stören, stehen die Einsatzkräfte und die dazugehörigen Fahrzeuge für
die Dauer der Kundgebung regelmäßig abgesetzt vom unmittelbaren
Veranstaltungsort für den Bedarfsfall, wie z. B. für
verkehrsregelnde Maßnahmen im Falle eines spontanen Aufzuges, bereit.
Dies ist gängige Praxis. Hierzu gehört auch ein ausführliches
Kooperationsgespräch mit der Versammlungsleiterin zu Beginn der
Mahnwache. Auch dieses ist am besagten Montagabend (05.11.12)
erfolgt.

Als sich im Rahmen des Gespräches für die Einsatzleiterin der
Polizei und ihren Kollegen keinerlei Hinweise auf mögliche Störungen




der Versammlung oder auch für die Allgemeinheit ergaben, begaben sich
beide zurück zu ihren auf den Johanniskirchhof wartenden Kollegen.
Gegen 19.00 Uhr wurde die Kundgebung auf dem Marktplatz von der
Versammlungs-leiterin beendet, ohne dass Störungen bei der Polizei
bekannt wurden. Nach Beendigung der Mahnwache kamen der 17 Jahre alte
Jugendliche und der 18-jähriger Heranwachsende auf die mit ihren
beiden Polizeifahrzeugen auf dem Johanniskirchhof verweilenden
Einsatzkräfte zu, um über ein zeitlich zurückliegendes Ereignis im
Zusammenhang mit einer gefährlichen Körperverletzung zu sprechen.
Einen aktuellen Bezug zur zuvor beendeten Mahnwache gab es nicht.
Eine weitere Person war den beiden Göttingern gefolgt und schaltete
sich in das von ihnen mit der Polizei geführte Gespräch ein. Der Mann
betitelte die beiden jungen Männer als "Nazis" und störte wiederholt
das laufende Gespräch. Die drei Personen wurden daraufhin räumlich
voneinander getrennt und anschließend gesondert befragt.

Zu diesem Zeitpunkt erschien eine aus rund zwanzig Personen
bestehende Gruppe auf dem Johanniskirchhof und wollte ebenfalls dem
Gespräch der Polizei mit den beiden Göttingern beiwohnen. Hierbei
handelte es sich zumindest teilweise um Personen, die zuvor an der
zwischenzeitlich beendeten Mahnwache teilgenommen hatten. Die
Personengruppe störte den Verlauf des Gespräches und warf den
eingesetzten Polizeibeamten schließlich u. a. vor, "Nazis zu
schützen". Den störenden Personen wurde daraufhin ein Platzverweis
erteilt, um die Befragung ungestört fortsetzen zu können.

Die Situation vor Ort konnte durch Hinzuziehung weiterer
Einsatzkräfte der Polizei und ausführlichen Gesprächen mit allen
Beteiligten beruhigt werden. Alle Personen verließen anschließend
den Johanniskirchhof.

Einen anderslautenden Vorwurf des Göttinger Kreisverbandes der
Grünen in einer Pressemitteilung, wonach sich Störungen der
monatlichen Anti-Atom-Demonstration durch "rechte Provokateure" seit
dem 3. September mehrfach ereignet hätten, kann die Polizei Göttingen
ebenfalls nicht bestätigen. Bedrohungen oder anderes strafrechtlich
relevantes Verhalten, das polizeiliche Maßnahmen erforderlich gemacht
hätte, sowie sonstige Störungen sind hierbei nicht bekannt geworden.
Bei keiner der monatlich stattfindenden Mahnwachen haben die
Versammlungsleiter, die für den ordnungsgemäßen Ablauf einer
versammlungs-rechtlichen Aktion zuständig und verantwortlich sind,
die Polizei über derartiges Verhalten informiert. Darüber hinaus sind
seit dem 01.08.2012 bei der Polizei Göttingen keine tätlichen
Angriffe oder Bedrohungen im Verlauf der Mahnwachen der AAI angezeigt
worden. Die gegenteilige Behauptung der AAI in ihrer Pressemitteilung
hinsichtlich der angeblichen Nichtbearbeitung einer Anzeige ist
unzutreffend. Der 17 Jahre alte Jugendliche und der 18-jährige
Heranwachsende sind in der Vergangenheit wegen allgemeinpolizeilicher
Straftaten in Erscheinung getreten. Darüber hinaus wird gegen einen
der beiden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geführt.

Unabhängig vom vorliegenden Geschehen legt die Polizei Göttingen
großen Wert darauf festzustellen, dass der Schutz und die
Hilfeleistung für Menschen in Notsituationen eine der wichtigsten
und ureigensten Aufgaben der Polizei ist. Die jeweiligen politischen
Einstellungen von potentiellen Opfern/Geschädigten spielen dabei
keine Rolle. Anderslautende Vorwürfe sind aus Sicht der Polizei
Göttingen unakzeptabel und entbehren jeglicher Grundlage.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2301
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de


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Datum: 11.11.2012 - 17:03 Uhr
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