Urteil auf Bewährung - vom Gericht zur nächsten Straftat
(ots) - Am Montag, den 12. November 2012 gegen 15:40 Uhr
informierte eine Angestellte des Lebensmittelgeschäftes "Nahkauf" im
Hauptbahnhof Halle die Bundespolizei darüber, dass eine männliche
Person soeben zwei belegte Brötchen in seine Hosentasche und 2 Dosen
Bier in seinen Rucksack gesteckt habe. Nach Eintreffen der
Bundespolizisten wurde der 27-jährige Mann aufgefordert, seine
Taschen zu leeren. Zum Vorschein kamen die besagten Gegenstände.
Durch die Identitätsfeststellung und einem Abgleich mit dem
polizeilichen Fahndungsdatenbestand wurde bekannt, dass der Mann
aufgrund von weiteren begangenen Straftaten von der
Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Durch weiterführende Ermittlungen
der Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Dieb bereits eine
Stunde zuvor das Gericht mit einer Strafe von vier Monaten auf
Bewährung verlassen hatte. Diese Strafe erging aufgrund verschiedener
Diebstahlsdelikte und Leistungserschleichungen. Die zuständige
Staatsanwaltschaft in Halle ordnete ein beschleunigtes Strafverfahren
an. Am heutigen Tag wurde ihm der Prozess gemacht. Der Beschuldigte
wurde erneut zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, diesmal allerdings
ohne Bewährung. Weiterhin wird durch die Staatsanwaltschaft Halle
geprüft, ob das gestrige Urteil ebenfalls in eine Haftstrafe
umgewandelt werden kann.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Romy Gürtler
Telefon: 0391-56549-505, 0173 / 2830071
E-Mail: romy.guertler(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 13.11.2012 - 14:00 Uhr
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