Gegen das Freizügigkeitsgesetz verstoßen
(ots) - Ein 29-jähriger Pole ist gestern in einem
polnischen Reisebus, der sich auf dem Weg von Karlsruhe nach Polen
befand, kontrolliert worden. Bei der Überprüfung der Personalien des
Mannes stellten die Beamten fest, dass die Cottbuser Ausländerbehörde
bereits im Oktober 2009 den Verlust des Rechts auf Einreise und
Aufenthalt festgestellt hatte. Nach der Verbüßung einer Haftstrafe
hätte dieser bis Juni dieses Jahres die Bundesrepublik demnach nicht
betreten dürfen. Offensichtlich spielte die Entscheidung für den
Betroffenen keine Rolle, denn er wurde im März dieses Jahres durch
die Polizei in Pirmasens bei einem Diebstahl erwischt. Erst im
vergangenen Oktober endete für ihn die Abschiebungshaft und er wurde
nach Polen abgeschoben. Nun reiste er abermals unerlaubt ein, fuhr
nach Karlsruhe und wollte zurück nach Zary (Sorau). Der Verstoß gegen
das Freizügigkeitsgesetz wurde angezeigt, inzwischen erfolgte die
erneute Abschiebung ins polnische Nachbarland.
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Datum: 15.11.2012 - 14:11 Uhr
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