Per Haftbefehl gesucht
(ots) - Bei Fahndungskontrollen sind ein 32-jähriger
Deutscher sowie ein 28-jähriger Este festgenommen worden. Gegen den
Deutschen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz vor. Im
Vorfeld hatte das Amtsgericht Mainz wegen des unerlaubten Entfernens
vom Unfallort geurteilt und eine Geldstrafe angeordnet. Weil der
Verurteilte die fälligen 963,50 EUR nicht zahlen konnte, wanderte er
hinter Gitter. Der Este dagegen konnte seine Geldstrafe i. H. v.
726,20 EUR begleichen und blieb somit vom Gefängnis verschont. Gegen
ihn lag ein Urteil des Amtsgerichtes Ahaus wegen fahrlässiger
Trunkenheit im Verkehr vor.
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Datum: 19.11.2012 - 13:22 Uhr
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