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Mit erschlichenem Visum ins Gefängnis

ID: 768144

(ots) - In einem polnischen Reisebus ist ein Ukrainer
festgestellt worden, dem der Gebrauch eines rechtswidrig erlangten
(erschlichenen), polnischen, Visums vorgeworfen wird. Mit dem Visum
hätte sich der Mann lediglich als Tourist in der Nachbarrepublik
aufhalten dürften. Normalerweise wäre der Drittausländer in einem
solchen Fall sofort abgeschoben worden, stünden da nicht noch drei
"offene" Haftbefehle im Raum: nach ihm fahndete die
Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das
Asylverfahrensgesetz sowie die Staatsanwaltschaft Ansbach ebenfalls
wegen Diebstahls. Schließlich musste der 29-jährige ins Gefängnis,
weil er die fälligen 1.287 EUR Ersatzfreiheitsstrafe nicht bezahlen
konnte.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 26.11.2012 - 12:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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