Pölitz/Bad Oldesloe - Mit zwei Promille in den Graben
(ots) - Kreis Stormarn / 24.11.2012, Samstag
Am Samstag, gegen 19.20 Uhr, meldete ein Zeuge der Polizei einen
Verkehrsunfall auf der Landstraße 90, zwischen Bad Oldesloe und
Pölitz. Ein blauer Renault Twingo war kurz vor dem Ortseingang Pölitz
nach links von der Straße abgekommen und in den Graben gefahren. Als
die Beamten der Polizei Bad Oldesloe am Unfallort eintrafen, standen
drei Männer (39, 44, 32 Jahre aus Bad Oldesloe und Tralau) neben dem
Twingo und gaben sich als Fahrzeuginsassen aus. Die drei Männer waren
leicht bis hochgradig alkoholisiert. Eine genaue Sachverhaltsklärung
war durch die eingesetzten Beamten jedoch zunächst nicht möglich. Der
39-jährige Mann störte die Befragung der Anwesenden verbal derart
lautstark, dass er letztendlich auf Grund der Störung von
Amtshandlungen festgenommen werden musste. Gegen diese Festnahme
leistete er zudem Widerstand, indem er mit Fuß, Knie und Ellenbogen
nach den Beamten trat und stieß. Weiterhin beleidigte und bedrohte er
die Beamten massiv. Zwei Beamte wurde hierbei leicht verletzt,
blieben aber dienstfähig. Im Rahmen der anschließend möglichen
Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 39-jährige Mann der
Fahrer des verunfallten Twingo war und sich zur Unfallzeit auch
alleine im Fahrzeug befand. Eine freiwillig durchgeführte
Atemalkoholüberprüfung bei dem Unfallfahrer ergab einen Wert von 2,15
Promille. Daraufhin ordnete die Beamten die Entnahme einer Blutprobe
an. Den Führerschein konnten die Beamten nicht beschlagnahmen, da ihm
die Fahrerlaubnis bereits gerichtlich entzogen war. Ferner ergaben
weitere Ermittlungen, dass der 39-jährige gar nicht Eigentümer des
Twingos war, sondern diesen unbefugt und ohne Kenntnis des Halters
genutzt hatte. Der Fahrer wurde bei dem Unfall sowie den
polizeilichen Maßnahmen nicht verletzt. An dem Renault entstand ein
Sachschaden von ca. 2500,- Euro. Jetzt muss sich der 39-jährige wegen
Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung sowie des unbefugten
Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs verantworten.
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Holger Meier
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Datum: 26.11.2012 - 13:20 Uhr
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