Herzogtum-Lauenburg - Aumühle - 25.11.2012
Gedenkveranstaltung der NPD beendet
(ots) - Am Totensonntag, 25.11.2012, gegen 13.00 Uhr,
trafen sich am Grab des Großadmirals Dönitz auf dem Aumühler
Friedhofs 20 bis 25 Personen, von denen eine kleinere "Abordnung" der
NPD zuzuordnen waren. Dieses Zusammentreffen war durch Angehörige der
örtlichen Polizeidienststelle festgestellt worden.
In der Vergangenheit war es am Totensonntag schon dazu gekommen,
dass sich Mitglieder der NPD auf dem Friedhof von Aumühle an dem Grab
des Großadmirals Dönitz versammelten und einen Kranz niederlegten.
Eine solche Veranstaltung ist nach der Friedhofssatzung der
zuständigen Kirchengemeinde nicht nur anzumelden, sie wäre auch
genehmigungspflichtig. Diese rechtlichen Bestimmungen sind an den
Eingängen des Friedhofs ausgehängt. Weiterhin wurde der NPD
Landesverband Schleswig-Holstein zuvor angeschrieben und auf den
Inhalt dieser Satzung hingewiesen.
Die Personengruppe stellte sich dann auch am Grab des Großadmirals
Dönitz auf und rollte hier auch u. a. eine Reichsflagge aus. Einer
der Anwesenden begann eine Rede zu halten. Die eingesetzte
Streifenwagenbesatzung forderte die Fahnenträger auf, die Fahnen
einzurollen und die Veranstaltung zu beenden. Direkt im Anschluss
wurde der Gruppe gegenüber durch zwischenzeitlich eingetroffene
Mitglieder des Kirchenvorstandes ein Hausverbot ausgesprochen,
welchem auch nachgekommen wurde.
Ein polizeiliches Einschreiten bei der Durchsetzung des
Hausverbotes war nicht erforderlich. Die Personengruppe, die nicht
aus dem örtlichen Bereich kam, verließ dann das Friedhofsgelände und
reiste ab.
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Polizeidirektion Ratzeburg
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Andreas Dirscherl, PHK
Telefon: 04541/809-2020
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Datum: 26.11.2012 - 15:51 Uhr
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