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Weihnachtsgeschenke - so kauft man sicher im Netz +++ Polizei, eBay und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) informieren zum sicheren Einkauf im Internet

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(ots) - Regel 1: Wählen Sie sichere Passwörter und
geben Sie diese niemals an Dritte weiter. Regel 2: Achten Sie auf
technische Sicherheit bei der Datenübertragung. Regel 3: Überprüfen
Sie die Seriosität des Anbieters. Regel 4: Prüfen Sie
Artikelbeschreibung sowie Versand- und Lieferbedingungen. Regel 5:
Wählen Sie sichere Zahlungsmethoden. Regel 6: Achten Sie auf Ihr
Widerrufs- oder Rückgaberecht bei gewerblichen Anbietern. Regel 7:
Schützen Sie sich vor Datenklau.

Druckfähiges Bildmaterial zur Kampagne erhalten Sie auf der
Website unter https://www.kaufenmitverstand.de/presse

Noch nie wurden so viele Waren im Internet bestellt wie im Jahr
2012. Auch für das diesjährige Weihnachtsgeschäft werden viele Kunden
den Online-Geschenke-Kauf für sich entdecken oder wie in den
vergangenen Jahren auf diese bequeme Variante des Weihnachtseinkaufs
zurückgreifen. Der große Vorteil der Online-Shops: Sie haben Tag und
Nacht geöffnet und ermöglichen auch kurz vor der Bescherung den
spontanen Einkauf unterschiedlichster Geschenke.

Dennoch ist beim scheinbar unkomplizierten Kauf im Internet immer
noch Vorsicht geboten. Käufer sollten deshalb mit offenen Augen auf
Shopping-Tour im Netz gehen. Die Kampagne "Online Kaufen - mit
Verstand!" der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des
Bundes, des weltweiten Online-Marktplatzes eBay und des
Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) informiert
anhand der "Sieben Goldenen Regeln" über den sicheren Einkauf im
Netz.

Auch wenn die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten
Fallzahlen für den Waren- und Warenkreditbetrug mittels Internet von
107.456 Fällen (2010) auf 98.759 Fälle im Jahr 2011 gesunken sind,
warnt Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes, vor unbedachten




Einkäufen im Internet: "Betrüger locken ihre Opfer mit besonders
niedrigen Preisen. Deswegen sollte jedes Angebot, vor allem scheinbar
unschlagbare Schnäppchen, genau geprüft werden. Die beste
Sicherheitsempfehlung ist eine gesunde Portion Misstrauen." Wer beim
Einkaufen im Internet doch Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte
sich immer an die Polizei wenden. "Opfer sollten auf jeden Fall
Strafanzeige bei der Polizei erstatten, auch wenn es sich nur um
kleine Beträge handelt. Zahlungsbelege, Bestellbestätigungen oder
E-Mails des Verkäufers sollten dafür grundsätzlich aufbewahrt
werden", sagt Hammann.

Auf der Kampagnenwebsite www.kaufenmitverstand.de finden sich
detailliertere Informationen zu den "Sieben Goldenen Regeln", Links
und weitere Informationsangebote in Sachen Online-Sicherheit sowie
ein Glossar mit Erläuterungen der wichtigsten Begriffe rund um das
Thema sicherer Internet-Kauf. Die Besucher haben zudem die
Möglichkeit, eine Safety Card und das Faltblatt "Alles, was Recht ist
- Ihre Rechte als Online-Käufer" downzuloaden. Dort und unter
www.polizei-beratung.de/presse finden Sie zudem die Pressemitteilung.

Druckfähiges Bildmaterial zur Kampagne erhalten Sie auf der
Website unter https://www.kaufenmitverstand.de/presse




Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen
Internetadressen oder an:

Mathias Kutzner

Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de


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Datum: 28.11.2012 - 17:28 Uhr
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