Graffitischmierer außer Dienst festgenommen
(ots) - Am Sonntagmorgen nahmen zwei Beamte der
Bundespolizei einen Graffitischmierer auf dem S-Bahnhof Hermannstraße
vorläufig fest, nachdem dieser eine Wand beschmiert hatte. Bei seiner
Flucht vor den Beamten stürzte er und musste anschließend
vorübergehend in ein Krankenhaus.
Die Bundespolizisten waren eigentlich im Dienstfrei, als sie den
24-Jährigen gegen 03:45 Uhr beim Beschmieren des Treppenaufganges
beobachteten. Sie gaben sich sofort als Polizisten zu erkennen und
konfrontierten den Schmierfinken mit ihrer Beobachtung. Der
Neuköllner händigte daraufhin seinen Personalausweis freiwillig an
die Beamten aus, entriss ihnen diesen kurz darauf jedoch ohne
Vorwarnung wieder und ergriff die Flucht. Die beiden Bundespolizisten
eilten dem Graffitischmierer hinterher und konnten ihn nach wenigen
Metern überwältigen, nachdem dieser gestürzt war. Das Tatmittel,
einen Eddingstift, hatte er währenddessen in die Gleisanlagen
geworfen.
Durch den Sturz verletzte sich der junge Mann so stark am Knie,
dass ihn ein Rettungswagen zur ärztlichen Behandlung in ein
Krankenhaus brachte.
Den 24-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen
Sachbeschädigung. Er war bisher nicht bei der Polizei bekannt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.12.2012 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 771305
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD-B
Stadt:
Berlin-Neukölln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Graffitischmierer außer Dienst festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Berlin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).