Weiterreise nach Zahlung der Geldstrafe
ID: 773137
(ots) - Die Bundespolizei am
Flughafen Hahn hat am Mittwochnachmittag einen 33 Jahre alten
Franzosen überprüft. Die ersten Ermittlungen ergaben, dass der Mann
von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zur Strafvollstreckung
ausgeschrieben war. Er hatte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe in
Höhe von 1500 Euro bisher noch nicht bezahlt. Der Franzose bezahlte
die Geldstrafe an Ort und Stelle und ersparte sich dadurch eine
Haftstrafe von 50 Tagen. Anschließend konnte er weiterreisen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Rudolf Höser
Pressesprecher
Telefon: +49 651 436 78-1005
Mobil: +49 172-651 378 9
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
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-Bundespolizei stellt verbotenen Gegenstand sicher-" alt=" 14-Jähriger bei Kontrolle im Hauptbahnhof Hamm mit Wurfstern angetroffen
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Datum: 07.12.2012 - 11:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:
Lautzenhausen-Flughafen Hahn
Kategorie:
Polizeimeldungen
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