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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel

SV Babelsberg 03 - F.C. Hansa Rostock



- Verbot der Mitnahme von Getränkedosen,

Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen -

ID: 774992

(ots) - Am Sonntag, den 16.12.2012 findet in Potsdam das
Punktspiel der 3. Liga zwischen SV Babelsberg 03 und dem F.C. Hansa
Rostock statt. Von einer hohen Mobilisierung in beiden Fanlagern ist
auszugehen. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche
Fans mit der Bahn bzw. mit der S-Bahn nach Potsdam reisen. Aus
Sicherheitsgründen sind für alle Personen, einschließlich der
bahnreisenden Fußballfans, die diese nachfolgenden
Regelzugverbindungen nutzen, die Mitnahme von Getränkedosen,
Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen in den Regelzügen und
ggf. Entlastungszügen, unabhängig der Reiserichtung am 16.Dezember
2012 durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei untersagt.

Rostock - Schwerin - Wittenberge - Berlin - Potsdam im Zeitraum:
- von 04:30 Uhr - 14:00 Uhr und 15:45 Uhr - 24:00 Uhr

Rostock - Stralsund - Pasewalk - Angermünde - Berlin - Potsdam im
Zeitraum:

- von 04:30 Uhr - 14:00 Uhr und

15:45 Uhr - 24:00 Uhr

S-Bahn-Strecken von Hauptbahnhof Berlin bis Hauptbahnhof Potsdam
im Zeitraum:
- von 12:00 - 14:00 Uhr und 15:45 - 18:00 Uhr

Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit
alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und
dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum von
Eisenbahnverkehrsunternehmen beschädigt haben.

Hierbei wurden wiederholt Getränkedosen und Glasflaschen gezielt
als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder
Schienenfahrzeuge eingesetzt.

Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der
Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts-
und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen. Bei Änderung der
Gefährdungslage kann der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung vor




Ort durch den Polizeiführer neu festgelegt werden.

Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Ausschluss von der Beförderung durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecherin
Erika Krause-Schöne
Telefon: 0381/20 83 103 o. Mobil: 0170/767 1329
Fax: 0381/20 02 055
E-Mail: erika.krause-schoene(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 12.12.2012 - 12:00 Uhr
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