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Illegale Pyrotechnik:

ID: 784603

(ots) - Bundespolizei und Zoll warnen gemeinsam
vor Gefahren In der Vorweihnachtszeit wird nicht nur an Geschenke
gedacht, es beginnen auch die Vorbereitungen zum Jahreswechsel. Ganz
klar: Feuerwerk gehört für viele Menschen in Deutschland dazu. Der
Verkauf von zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen ist in
Deutschland einheitlich geregelt. Allerdings registrieren Zoll und
Bundespolizei spätestens im Dezember eine alljährlich zunehmende
Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern,
besonders aus Polen und Tschechien. Diese Pyrotechnik ist in allen
Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit
extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die
Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter
Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber
hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper
unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch
nach Deutschland einführen, erfüllen den Straftatbestand nach dem
Sprengstoffgesetz und der Abgabenordnung. Dies kann mit einer
Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
geahndet werden. Jeder Umgang mit und jede Einfuhr von nicht
zugelassener Pyrotechnik ist in Deutschland verboten! Mit Freude den
Jahreswechsel erleben - mit den Tipps von Bundespolizei und Zoll:

- Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten

Händlern.

- Achten Sie immer darauf, dass die BAM- oder CE-Zeichen nicht

gefälscht sind.

- Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die
Sicherheitshinweise,

damit Sie und unbeteiligte Personen nicht zu Schaden kommen.

- Achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der
Feuerwerkskörper.
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel





erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger
sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden. Ihre
Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den
Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie
die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000
entgegen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter
www.bundespolizei.de.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecherin
Erika Krause-Schöne
Telefon: 0381/20 83 103 o. Mobil: 0170/767 1329
Fax: 0381/20 02 055
E-Mail: erika.krause-schoene(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 17.12.2012 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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