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++Blaue Nacht - Polizei kontrollierte im gesamten Direktionsbereich am Wochenende++

ID: 784924

(ots) - Die Auswertung des Verkehrsunfallgeschehens
zeigt, dass das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol
und/oder Drogen immer noch zu den Hauptunfallursachen gehört. Deshalb
hatten die im TISPOL-Verbund (Trafic Information System Police) auf
europäischer Ebene beteiligten Polizeien beschlossen, auch in diesem
Jahr länderübergreifende Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung der
Verkehrsunfallursachen "Alkohol- und Drogeneinfluss" durchzuführen.
Am vergangenen Wochenende beteiligte sich die Polizei im gesamten
Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüneburg (Landkreise
Celle, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Rotenburg/W., Stade, Uelzen,
Lüchow-Dannenberg) an diesen Schwerpunktkontrollen. Die Ergebnisse
der blauen Nacht zeigen deutlich, dass intensive Kontrollmaßnahmen
notwendig und angebracht sind. Die Polizei kontrollierte insgesamt
2064 Fahrzeugführer an 71 Kontrollorten. Insgesamt mussten 22 Straf-
und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Alkohol- und Drogenmissbrauch
eingeleitet werden.

Spitzenreiter der Promillesünder war ein 20-jähriger Mann aus dem
Landkreis Stade: Am Sonntagmorgen gegen 6.15 Uhr kontrollierte eine
Streifenbesatzung der Bremervörder Polizei den jungen Mann in seinem
Mitsubishi Carisma, als er von einer Discothek in Bevern auf dem Weg
nach Hause war. Im Fahrzeug befanden sich zudem Freunde des Fahrers.
Die Beamten stellten schnell fest, dass er bei dem Discobesuch ganz
offensichtlich zu viel getrunken hatte. Ein Alkoholtest zeigte ein
Ergebnis von deutlich über 2 Promille. Es folgte eine Blutentnahme
und die Sicherstellung seines Führerscheins. Im Landkreis Lüneburg
ergriff ein männlicher Fahrzeugführer die Flucht, nachdem er die
Kontrollstelle erblickt hatte. Er konnte jedoch schnell von den
verfolgenden Beamten gestellt werden. Der Atemalkoholtest ergab einen




Promillewert von fast 1,5 Promille. Außerdem wurden im Landkreis
Stade ein Haftbefehl vollstreckt und in zwei Fällen die Weiterfahrt
aufgrund der fehlenden Sehhilfe untersagt. Auffallend war, dass viele
Fahrzeugführer Führerschein und Fahrzeugschein nicht dabei hatten.
Das Mitführen dieser Dokumente ist allerdings Pflicht und führt bei
Nichtbeachten zu einem Verwarngeld.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wiebke Hennig
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131/29-1050
Fax: 04131/29-1065
E-Mail: wiebke.hennig(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/pd_lueneburg/


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Datum: 17.12.2012 - 14:35 Uhr
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