Bergisch Gladbach - Gefährliche Körperverletzung
(ots) - Bereits am Freitagabend (14.12.12) gegen
18:00 Uhr ist ein 20-jähriger Bergisch Gladbacher im Bereich der
Sportanlage Sankt-Konrad-Straße von mehreren Unbekannten
zusammengeschlagen worden. Der Bergisch Gladbacher war auf dem Weg
von der Handstraße zum genannten Sportplatz, als ihm zunächst zwei
Unbekannte entgegenkamen. Einer der Beiden versetzte ihm von hinten
unvermittelt einen Tritt in die Kniekehle. Dadurch kam der 20-Jährige
zu Fall. Als er am Boden lag, kamen drei weitere Personen hinzu. Alle
traten wechselweise auf ihn ein. Nachdem die Unbekannten von dem
20-Jährigen abgelassen hatten, konnte der sich nach Hause retten. Er
wurde glücklicherweise durch die Schläge und Tritte nur leicht
verletzt. Ermittlungen dauern an. Der 20-Jährige konnte die Schläger
nur vage beschreiben. Alle fünf sind männlich; einer ist etwa 180 cm
groß und schlank. Er trug schwarze/weiße Chucks, eine blaue
Jeansjacke und darunter einen Kapuzenpulli. Ein Zweiter war etwa 175
cm groß und kräftiger als der Erste. Er trug eine schwarze
Jogginghose und eine gefütterte schwarze Daunenjacke mit Fellkragen.
Hinweise nimmt die Polizei unter 02202 205-0 entgegen. (ck)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.12.2012 - 14:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 784946
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Bergisch Gladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bergisch Gladbach - Gefährliche Körperverletzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).