Brandopfer obduziert - 6-jähriger Sohn übernachtete bei Verwandten
(ots) - Nach dem Wohnungsbrand im Mindener Stadtteil
Bärenkämpen, bei der eine 35-jährige Frau in der Nacht zu Freitag ums
Leben kam, hat die Polizei ihre Ermittlungen zur Ursache im Laufe des
Tages fortgesetzt. Danach steht fest, dass das Feuer in der Küche
innerhalb der Wohnung der Getöteten ausbrach. Möglicherweise, so die
Einschätzung der Brandermittler, könnte eine nicht ausgeschaltete
Herdplatte für den Brandausbruch verantwortlich sein. Ein
Fremdverschulden schließen die Ermittler aus.
In der Wohnung der 35-Jährigen lebte auch deren 6-jähriger Sohn.
Nur dem Umstand, dass das Kind die Nacht bei Verwandten verbracht
hat, ist es zu verdanken, dass nicht noch ein weiteres Opfer zu
beklagen ist, erklärte die Polizei weiter.
Noch am Freitag wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
Bielefeld der Leichnam der 35-Jährigen im Johannes-Wesling-Klinikum
obduziert. Nach den ersten vorläufigen Untersuchungsergebnissen starb
die Frau an einer Rauchgasvergiftung.
Da durch das Feuer auch ein Wasserhahn zerplatzte, traten große
Mengen Wasser aus, die teilweise durch die Decken der anderen
Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus an der Straße Sieben Bauern
sickerten. Daher kann die Polizei derzeit keine Angaben über die
Schadenshöhe machen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle
Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.12.2012 - 15:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 787021
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Minden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Brandopfer obduziert - 6-jähriger Sohn übernachtete bei Verwandten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).