ProSOS - Neumünster / Kreis RD-ECK - Umgang mit Feuerwerkskörpern - Tipps der Polizei

ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Neumünster / Kreis RD-ECK - Umgang mit Feuerwerkskörpern - Tipps der Polizei

ID: 788918

(ots) - 121227-3-pdnms Umgang mit
Feuerwerkskörpern - Tipps der Polizei

Neumünster / Kreis RD-ECK. Am Freitag, dem 28.12.12, beginnt der
Feuerwerksverkauf. Alle Jahre wieder hat das Abbrennen der
Pyrotechnik aber auch seine negativen Seiten, dann nämlich, wenn der
Umgang mit Silvesterböllern leichtfertig erfolgt. Insbesondere
Alkoholkonsum und Feuerwerk vertragen sich nicht miteinander.

Die Polizei reiht sich deshalb zwangsläufig in die Gruppe
derjenigen ein, die an die Vernunft im Umgang mit Feuerwerkskörpern
appelliert. Erwachsene sind besonders gefordert, auf ihre Kinder zu
achten.

Die Rechtslage ist klar:

1. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (zum Beispiel Böller,
Raketen) dürfen am 31.12. und 01.01. ganztägig abgebrannt werden. 2.
Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische
Gegenstände der Klasse II auch zum Jahreswechsel nicht abbrennen. 3.
Das Abbrennen ist ferner verboten in der Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und dort, wo es wegen der
Brandgefahr sonst verboten sein kann (zum Beispiel in der Nähe
brandempfindlicher Gebäude).

Zur Gefahrenabwehr kann die Polizei pyrotechnische Gegenstände
sicherstellen. Das kommt beispielsweise vor, wenn Personen unter 18
Jahren angetroffen werden, die Böller der Klasse II mitführen bzw.
abbrennen. In diesen Fällen müssen Eltern die Silvesterknaller bei
der Polizei abholen.

Die Polizei rät: Üben Sie besondere Vorsicht im Umgang mit
Feuerwerkskörpern. Erklären Sie Ihren Kindern die Gefahren. Vermeiden
Sie den Umgang mit Feuerwerk im alkoholisierten Zustand.

Die Polizei wünscht einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Sönke Hinrichs




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle





Telefon: 04321-945 2222


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Isselburg - Einbruch in Firmengebäude  Bergisch Gladbach - Unfall mit Vorgeschichte und Nachspiel
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.12.2012 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 788918
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NMS
Stadt:

Neumünster / Kreis RD-ECK



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Neumünster / Kreis RD-ECK - Umgang mit Feuerwerkskörpern - Tipps der Polizei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeidirektion Neum (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Polizeidirektion Neum