Sicher ins neue Jahr 2013 - Sicherheitstipps zum Jahreswechsel -
Landkreis Verden und Osterholz
(ots) -
Sicher ins neue Jahr 2013 - Sicherheitstipps zum Jahreswechsel -
Landkreis Verden und Osterholz
In der Silvesternacht wird der Jahreswechsel traditionell mit lautem
Böllerknall und farbenfrohem Feuerwerk gefeiert.
Dieser für die meisten Menschen faszinierende Brauchtum kann aber auch
leicht zum Alptraum werden.
Durch Unachtsamkeit und Leichtsinn können schwerwiegende Brände und
Verletzungen verursacht werden.
Damit die Silvesternacht 2012 / 2013 nicht für Einzelne in einer
solchen Tragödie endet, hat die Polizeiinspektion Verden / Osterholz
einige Sicherheitstipps zusammen gestellt:
Sie sollten ihre Wohnung in der Silvesternacht vor möglichen
Brandgefahren schützen, indem Sie Fenster und Türen geschlossen halten
und leicht entflammbare Gegenstände auf Terrassen und Balkonen
wegräumen!
Gebrauchsanweisungen des Feuerwerkes sollten vor dem Entzünden in Ruhe
gelesen werden!
Feuerwerkskörper sollten niemals in Richtung von Menschen, Tieren oder
Fahrzeugen abgebrannt / geworfen werden!
Es sollte niemals der gesamte Vorrat an Böllern in einem Behältnis
bereitgestellt werden und Feuerzeuge bzw. Zündhölzer sollten getrennt
davon aufbewahrt werden!
Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, sollten auf dem Boden
liegen gelassen werden - sie können noch viel später explodieren!
Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden! Tischfeuerwerk
sollte immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe von
leicht entflammbaren Materialien gezündet werden!
Kaufen und verwenden Sie nur Feuerwerk mit Zulassung der Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM)! Feuerwerkskörper ohne diese
BAM-Kennzeichung wurden nicht für den deutschen Markt zugelassen und
sind möglicherweise gefährlich!
Kindern und Jugendlichen sollte lediglich das Abbrennen ungefährlicher
Artikel erlaubt werden und sie sollten dabei niemals unbeaufsichtigt
sein!
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das
Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II nur von Silvester bis Neujahr
erlaubt ist. Das Abbrennen solchen Feuerwerkes ist nur Erwachsenen und
nur im Freien gestattet.
In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und
Altersheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
grundsätzlich verboten. Auch in der Nähe anderer gefährdeter Objekte
darf Sylvesterfeuerwerk nur unter Beachtung bestimmter
Sicherheitsabstände abgebrannt werden. Zu Reetdachhäusern,
Fachwerkhäusern, offenen Stroh- Heulagern und offenen Ställen mit
Einstreu ist bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern mit eigenem
Antrieb, wie z.B. Raketen, ein Mindestabstand von 250 Metern
einzuhalten. Bei Feuerwerkskörpern ohne eigenen Antrieb, z.B. Böller,
Kanonenschläge, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 25 Metern
einzuhalten.
Feuerwerk darf nur vom 31.12. bis 01.01. abgebrannt werden.
Weitere Einschränkungen sind durch die örtlich zuständigen Kommunen (
Stadt / Gemeinde ) möglich. Erkundigen sie sich bitte diesbezüglich
bei ihrer Stadt - Gemeindeverwaltung.
Bedenken sie bitte auch, dass Tiere eine besondere Lärmempfindlichkeit
besitzen. Sorgen sie für eine entsprechende Lärmdämpfung ( Türen
schließen, Jalousien herunterlassen usw ) und lassen sie besonders
schreckhafte Tiere nicht unbeaufsichtigt.
Falls es doch zu einem Unfall mit Feuerwerk oder zu einem Brand kommt:
Feuerwehr - Unfall Notruf 112
Polizei Notruf 110
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die
Polizeidienststellen in Ihrem Landkreis zur Verfügung!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Pressestelle
Jürgen Brüns
Telefon: 04231/806-104 Mobil: 0152 /56 88 06 04
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Datum: 28.12.2012 - 14:32 Uhr
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Kategorie:
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