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Zeugenhinweis führte zum Ermittlungserfolg - Bergheim

ID: 791261

(ots) - Der Hinweis auf eine verdächtige Personen
im September 2012 führte zur Tatklärung des Raubüberfalls auf die
Geldboten des Rewemarktes am 5. Oktober 2012 (siehe unsere
Pressemeldung vom 7. Oktober 2012).

Polizeibeamte wurden Ende September von einem Zeugen auf einen
Mann hingewiesen, der mit einer Schusswaffe in der Hand in einem Auto
saß. Die Beamten konnte damals keine Schusswaffe vorfinden, machten
die Kontrolle aber aktenkundig.

Nach dem Raubüberfall am 5. Oktober hatte die Polizei nur eine
kurze Personenbeschreibung des Täters. Ein Zusammenhang mit dem im
September kontrollierten Mann stellten die Ermittler beim
Kriminalkommissariat 13 in mühseliger Kleinarbeit her. Sie stießen
außerdem auf Hinweise, dass der Mann über mehr Bargeld verfüge, als
er selbst als Gehaltszahlungen erhielt. Er war bereits wegen mehrer
Eigentumsdelikten bei der Polizei in Erscheinung getreten. Eine
offene Bewährungsstrafe wegen eines Raubüberfalls dauerte bis zum 4.
Oktober 2012.

Der vom Richter erlassene Durchsuchungsbeschluss wurde kurz vor
Weihnachten vollstreckt. Am 19. Dezember suchten die Polizeibeamten
den 21-Jährigen Mann in seiner Bergheimer Wohnung auf. In seiner
anschließenden Vernehmung gab der Mann die Tat zu und legte ein
umfassendes Geständnis ab. Das Geld gab er nach seinen Angaben zur
Tilgung seiner Schulden aus. Die Schusswaffe war nicht auffindbar.

Nun erwartet ihn eine Gerichtsverhandlung wegen eines schweren
Raubes. (ha)




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Datum: 03.01.2013 - 13:36 Uhr
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