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Mord nach 42 Jahren geklärt

ID: 791564

(ots) - Flensburg - Jahrzehntelange Ermittlungen und
kriminaltechnischer Fortschritt führen zum mutmaßlichen Täter

Am 07.01.1970 wird eine damals 20-jährige Frau durch
Eisenbahnbedienstete in einem kleinen Waldstück unweit ihrer
Wohnanschrift in Flensburg-Weiche wenige Meter abseits des damaligen
Güterbahnhofgeländes tot aufgefunden.

Die Auffindesituation ließ ein Gewaltverbrechen mit sexueller
Motivation vermuten. Das Opfer wies massive Verletzungen auf. Zudem
fehlten einige Wertgegenstände der jungen Frau, so dass auch ein
Raubmotiv nicht auszuschließen war. Die Obduktion des Leichnams
ergab, dass die Getötete unter massiver Gewalteinwirkung und
letztlich durch Strangulation zu Tode gekommen war. Die damaligen
Ermittler der Kripo Flensburg konnten die Geschehnisse des 6. Januar
1970 fast lückenlos bis zur mutmaßlichen Tatzeit, gegen 22:30 Uhr,
rekonstruieren. Sie gingen davon aus, dass es etwa 40 m vor Erreichen
des Elternhauses zu dem Überfall durch den Täter gekommen war. Nach
Tatausführung hatte der Täter den Leichnam versteckt, indem er ihn
mit am Tatort vorgefundenen Kartonagen bedeckte. Er bemächtigte sich
der Handtasche des Opfers und nahm vermutlich Brieftasche und
Geldbörse an sich.

Von Seiten der Kriminalpolizei wurden die Ermittlungen
insbesondere in den ersten Jahren nach der Tat mit hoher Intensität
geführt, ohne daß sich letztlich ein ausreichend konkreter
personenbezogener Tatverdacht ergab.

Es war durch die weiteren Ermittlungen schließlich ein
Personenkreis von etwa 70 Männern herausgearbeitet worden, der als
Täter in Betracht kam. Nachdem erste Ergebnisse neuerer
hochaufwendiger kriminaltechnischer Untersuchungen Anlass zu der
Hoffnung gaben, dass DNA-Spuren des mutmaßlichen Täters nachzuweisen
sein könnten, wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft damit




begonnen, von diesen Personen Mundschleimhautabstriche auf
freiwilliger Basis zu nehmen.

Ende August 2012 teilte das LKA mit, dass die vergleichenden
molekulargenetischen Untersuchungen zu einem möglicherweise
weiterführenden Ergebnis geführt hätten. Eine der eingesandten
Speichelproben weise eine außergewöhnliche Übereinstimmung mit den am
Opfer gesicherten tatspezifischen Spuren auf. Die zugehörige Person,
ein zur Tatzeit 20jähriger Bundeswehrsoldat, der seinerzeit in der
Briesenkaserne stationiert war, komme als Verursacher von am Opfer
nachgewiesenen DNA-Spuren in Betracht.

Der Bundeswehrsoldat war bereits im Jahre 1970 wenige Tage nach
der Tat aufgrund verschiedener Umstände in den Fokus der Ermittlungen
geraten, ein ausreichender Tatnachweis konnte seinerzeit aber nicht
geführt werden. Angesichts der aktuellen serologischen Erkenntnisse
wurden die Ermittlungen in diese Richtung erneut aufgenommen und
ausgeweitet. Es ergab sich dabei ein weiteres Indiz, welches den
Tatverdächtigen zusätzlich - neben der DNA-Übereinstimmung - schwer
belastet. Die Mordkommission Flensburg geht daher angesichts des
DNA-Analyseergebnisses und weiterer kriminalistischer Indizien und
Beweise von der Täterschaft des ehemaligen Soldaten aus. Der
Tatverdächtige, der in einem Ort unweit von Flensburg lebte, konnte
nicht mehr mit den gegen ihn vorliegenden Verdachtsmomenten
konfrontiert werden, weil er im Juli 2012 aufgrund eines natürlichen
Todes verstarb.

Diese Pressemeldung ergeht im Einvernehmen mit der
Staatsanwaltschaft Flensburg




Rückfragen bitte an:

Bezirkskriminalinspektion Flensburg
Kommissariat 1 -Mordkommission-
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Frank Reisch
Telefon: 0461/484-3114
E-Mail: frank.reisch(at)polizei.landsh.de


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Datum: 04.01.2013 - 11:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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