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Die Kälte lässt die Gewässer im Landkreis Stade zufrieren

Polizei, DLRG und Feuerwehr warnen vor dem Betreten der Eisflächen

ID: 796040

(ots) - Die niedrigen Temperaturen in den vergangenen Tagen
haben dazu geführt, dass Bäche, Teiche und Seen bereits mit einer
Eisschicht überzogen sind.

Trotz des Frostes sind die Eisflächen aber noch zu dünn und das
Betreten lebensgefährlich.

Polizei, DLRG und Feuerwehr warnen deshalb davor, auf Gewässern zu
laufen, die dazu noch nicht freigegeben sind. Weisen Sie auch Kinder
und Mitbürger auf die Gefahren hin und helfen Sie mit, Unfälle auf
dem Eis zu vermeiden. Schnell können durch Tauwetter vermeindlich
feste Eisflächen wieder gefährlich zerbrechlich werden. So droht das
Eislauferlebnis schnell zu einer tödlichen Sache zu werden.

Sollte trotz aller Vorsicht dennoch jemand ins Eis einbrechen oder
sollten Sie auf eine solche Situation zukommen, informieren Sie über
den Notruf 112 die Rettungskräfte von DLRG und Feuerwehr. Diese sind
speziell ausgerüstet und geschult, um Menschen in Eisnot zu helfen.
Neben der Gefahr unter das Eis zu geraten, stellt für eine im Eis
eingebrochene Person eine starke Unterkühlung und die damit
verbundene Abnahme der Kräfte, des Reaktionsvermögens zusammen mit
dem Schock die größte Gefährdung dar. Zusätzlich mit dem Abtrieb
schwerer Winterkleidung kann dies schon in wenigen Minuten zum
Ertrinken führen.

Gefahren an winterlichen Gewässern: Das Eis kann an verschiedenen
Stellen eines Gewässers recht unterschiedliche Dicken aufweisen.
Ursachen dafür sind: Bodenwarme Strömungen, Zuflüsse warmer
Industriegewässer, Gasbläschen aus schlammigem Grund, dünn
überfrorene Fischereilöcher, Einbruchstellen, Eisrisse, etc.

Folgende Eisdicken gelten als ausreichend: 15 cm für stehende und
18 cm für fließende Gewässer.

Tipps der DLRG:

1) Selbstrettung aus winterlichen Gewässern

Eine Selbstrettung aus dem eisigen Nass der winterlichen Gewässer




muss innerhalb kürzester Zeit durchgeführt werden. Bereits wenige
Minuten, nachdem der Verunglückte ins Wasser geraten ist, werden
seine Glieder durch die Kälte so steif, dass alle Versuche einer
Selbstrettung scheitern werden. Da die unmittelbare Berührung mit dem
eiskalten Wasser starke Schmerzen verursacht, müssen alle geistigen
und körperlichen Kräfte mobilisiert werden, um eine Panik zu
vermeiden und möglichst schnell das eiskalte Wasser verlassen zu
können. Je nach Beschaffenheit des Eises bieten sich zwei
Möglichkeiten an: Ist das Eis halbwegs tragfähig, versuchen Sie sich
flach auf das Eis zu schieben und kriechen Sie dann über das Eis zum
Ufer. Reicht die Stabilität des Eises nicht aus, versuchen Sie das
Eis mit den Fäusten oder den Ellbogen stückweise zu zerbrechen und
bahnen Sie sich so einen Weg zum Ufer oder zu tragfähigerem Eis.

2) Fremdrettung - Der Verunglückte schwimmt an der Einbruchstelle
im Wasser

Hierbei stellt das nicht mehr genügend tragfähige Eis für den
Helfer eine erhebliche Gefahr dar. Der Eingebrochene kann sich wegen
der raschen Erstarrung seiner Glieder nur kurze Zeit an der
Oberfläche halten, daher ist höchste Eile geboten. Sofern es möglich
ist, wird die Rettung von Land aus durchgeführt. Der Retter reicht,
schiebt oder wirft dem Verunglückten Hilfsmittel wie Bretter,
Stangen, Leitern, Gartentische oder -bänke aus Holz, Türen, Leinen,
Teile von Holzzäunen, Äste oder auch Strauchwerk zu. Besser wären ein
Rettungsball oder Rettungsring mit Leine. Gelingt es dem
Verunglückten nicht, selbst freizukommen, so muss der Retter ihm auf
dem Eis zu Hilfe kommen. Hierbei darf sich der Helfer der
Einbruchstelle nie stehend nähern. Er schiebt sich vielmehr liegend,
möglichst mit ausgebreiteten Armen, zum Eisloch vor. Von großem
Vorteil ist es, wenn er sich auf einer großflächigen Unterlage (Türe,
breites Brett) liegend an den Eingebrochenen heranschiebt. Sind
mehrere Retter an der Unfallstelle, so sollte der erste Retter
möglichst mit einer Leine gesichert werden. Hat sich der Retter der
Einbruchstelle genügend genähert, schiebt er vorhandene Hilfsmittel
wie Bretter, Leitern oder ähnliches über die Einbruchstelle, um die
Tragfähigkeit des Eises zu erhöhen und um dem Eingebrochenen die
Möglichkeit zu geben, sich selbst daran herauszuziehen.

3) Fremdrettung - Rettung von unter das Eis Geratenen in stehenden
Gewässern

Ist der Eingebrochene unter dem Rand des Eisloches verschwunden,
so ist eine Rettung wesentlich schwieriger und der Erfolg unsicherer.
Die Rettung kann durch Tauchen nach dem Untergegangenen versucht
werden. Der Retter taucht in voller Kleidung (ohne Schuhe), um einer
Unterkühlung zu begegnen. Er muss durch eine Leine, die von einem
zweiten Helfer gehalten wird, gesichert sein. Der zweite Retter hat
darauf zu achten, dass sich die Leine nicht am scharfen Eisrand
durchscheuert. Wenn der Taucher nicht mit Tauchgerät und Tauchanzug
ausgerüstet ist, darf nicht länger als 20 Sekunden getaucht werden.
Nach Ablauf dieser Zeit muss der Taucher (auch gegen seinen Willen)
herausgezogen werden. Weitere Tauchversuche dürfen von demselben
Taucher nur durchgeführt werden, wenn er einen Tauchanzug trägt.
Ansonsten muss ein anderer Retter tauchen. Ist der Verunglückte unter
eine dünne Eisdecke geraten (2-3 cm), z.B. durch einen Sturz von
einer Brücke oder einem Steg, so kann der Retter auch versuchen, die
Eisdecke auf einer möglichst großen Fläche zu zertrümmern, um dem
Untergegangenen die Möglichkeit zum Auftauchen zu verschaffen.

4) Fremdrettung - Rettung von Verunglückten, die in fließenden
Gewässern unter das Eis geraten sind

Das Tauchen unter das Eis bei fließenden Gewässern ist äußerst
lebensgefährlich und zudem ohne Erfolgsaussichten, da der
Untergegangene abtreibt. Unter Berücksichtigung der Eigengefährdung
gibt es keine Möglichkeit ohne Ausrüstung Rettungsmaßnahmen zu
ergreifen - daher ist hier die einzige Hilfe ein schneller Notruf

5) Fremdrettung - Rettung von einer treibenden Eisscholle

Die sicherste Rettung von treibenden Eisschollen ermöglicht ein
stabiles Boot (kein Schlauchboot), wenn zwischen den Eisschollen
genügend Fahrwasserbreite vorhanden ist. Ein Anstoßen mit dem Boot an
die Scholle, auf der sich der Verunglückte befindet, ist zu
vermeiden, um ein Abgleiten der zu rettenden Person zu verhindern.
Der Verunglückte wird über das Heck in das Boot gebracht (gilt nicht
für Boote mit Außenbordmotor).

Fotos in der digitalen Pressemappe der Polizeinspektion Stade




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 16.01.2013 - 13:32 Uhr
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