Ordnungswidrigkeit endet mit Gefängnisaufenthalt
(ots) - Bundespolizisten kontrollierten einen unerlaubten
Gleisüberschreiter. Doch das sollte nicht der einzige Verstoß
bleiben. Nun sitzt der Mann in der JVA.
Gegen 01:00 Uhr wurde der 29-jährige in der vergangenen Nacht
durch die Bundespolizei dabei beobachtet, wie er und eine weibliche
Bekannte unbefugt die Gleise im Bahnhof Dresden-Mitte überschritten.
Bei der nachfolgenden Kontrolle durch die Beamten stellte sich
heraus, dass der junge Mann durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen
Erschleichens von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben war und per
Haftbefehl gesucht wurde.
Bei der Durchsuchung des Erfurters auf der
Bundespolizeidienststelle wurden mehrere EC-/ Visakarten sowie der
Personalausweis einer anderen Person aufgefunden. Es stellte sich
heraus, dass diese Sachen am 12.01.2013 durch Diebstahl entwendet
wurden und bereits zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Darüber hinaus führte der Mann ein verbotenes Einhandmesser sowie
Betäubungsmittel bei sich. Beides wurde durch die Beamten eingezogen.
Da der Gesuchte nicht in der Lage war, der geforderten 960,-EUR zu
zahlen, verbüßt er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen. Er
wurde um 09:40 Uhr in die JVA Dresden eingeliefert. Zudem muss er
sich noch wegen Diebstahls und den Verstößen gegen das Waffengesetz
und Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten. Im Übrigen
wurde sowohl gegen ihn als auch seine Begleiterin ein Verwarngeld in
Höhe von 25,-EUR wegen des unbefugten Überschreitens der Gleise
erhoben. Die 29-jährige Frau konnte ihren Weg nach erfolgter
Identitätsfeststellung fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Dresden
Kirstin Raschinsky
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 17.01.2013 - 12:04 Uhr
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