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Nach Sturz vom Autozug - Bundespolizei erwirkt Anschnallpflicht in allen transportierten Fahrzeugen

ID: 807400

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von
Deutscher Bahn und Bundespolizei

Im Juli letzten Jahres kam es auf der Bahnstrecke Westerland -
Hamburg zwischen Klanxbüll und Niebüll zu einem tragischen Unfall.
Ein Kleinkind betätigte auf dem fahrenden Autozug offensichtlich den
Türgriff der Wohnmobiltür und stürzte aus dem Zug. Dabei wurde der
Junge zwar schwer aber glücklicherweise nicht lebensgefährlich
verletzt.

Die Bundespolizei und die Staatsanwaltschaft sahen keine
strafbare Handlung und bewerteten dieses Ereignis als eine Verkettung
unglücklicher Umstände. Seitens des Verkehrsunternehmens waren die
Transportvorschriften eingehalten worden, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit des Zuges wurde sogar unterschritten.

Damit sich möglichst solch ein Unfall nicht wiederholt, wurden in
der Aufarbeitung präventive Maßnahmen durch die Bundespolizei
erwogen und dem Verkehrsunternehmen vorgeschlagen. "Wir haben dem DB
Sylt-Shuttle im Rahmen der Gefahrenvorsorge eine generelle
Anschnallpflicht in allen Fahrzeugen während der Zugüberfahrt
empfohlen", sagte Hanspeter Schwartz, Pressesprecher der
Bundespolizei.

Diese Empfehlung wurde nun in die seit 01.Januar 2013 geltenden
Beförderungsbedingungen des DB Sylt-Shuttles aufgenommen. "Seit
Jahresbeginn verteilen unsere Mitarbeiter Flyer bei der Autoverladung
in Niebüll und Westerland. Im PKW- Bereich haben wir noch eine
Hinweistafel aufgestellt", sagte Egbert Meyer-Lovis, Pressesprecher
der Deutschen Bahn.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de





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Datum: 04.02.2013 - 12:57 Uhr
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