20-Jähriger niedergeschlagen weil er auf Rauchverbot hinwies
(ots) - In einer S-Bahn der Linie 7 kam es
Samstagnacht zu einer Prügelattacke von drei Angreifern.
Ausgangspunkt war der Streit um eine brennende Zigarette.
Die Gruppe Jugendlicher stieg gegen 02:45 Uhr am Bahnhof Ostkreuz
zusammen mit dem 20-jährigen späteren Opfer in die S-Bahn ein. Aus
der Gruppe heraus begann eine männliche Person im S-Bahnwagen eine
Zigarette anzuzünden. Der Schöneberger sprach die Person an, es kam
zum Streit. Dieser eskalierte schließlich, als der Unbekannte
plötzlich auf den Schöneberger los ging und gemeinschaftlich mit zwei
seiner Begleiter auf ihn einschlug. Erst als die S7 am Bahnhof
Lichtenberg stoppte, ließen sie von ihrem Opfer ab und flüchteten aus
der S-Bahn. Der Geschädigte erlitt durch die Gewaltattacke mehrere
Rötungen im Gesicht und eine Platzwunde am Mund. Er kam vorübergehend
in ein Krankenhaus. Bundespolizisten konnten fünf der Begleiter der
Schläger im Alter von 18 bis 23 Jahren im U-Bahnhof Lichtenberg
stellen. Die Täter blieben flüchtig. Mit gesicherten Videoaufnahmen
ermittelt die Bundespolizei jetzt wegen gefährlicher
Körperverletzung.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Donnerstag, 31.01.2013" alt=" Wachwechsel beim Schutzmann vor Ort
Hadamar
Donnerstag, 31.01.2013">
Datum: 04.02.2013 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 807621
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD-B
Stadt:
Berlin-Lichtenberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 20-Jähriger niedergeschlagen weil er auf Rauchverbot hinwies"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Berlin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).