Zeitschriftendieb wird per Haftbefehl gesucht-
Festnahme durch Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof-
(ots) - Zeitschriftendieb wird per Haftbefehl gesucht-
Festnahme durch Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof-
Am 09.02.2013 gegen 16.00 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per
Haftbefehl gesuchten Mann (27) nach einem Ladendiebstahl im Hamburger
Hauptbahnhof fest. Zuvor steckte sich der Wilhelmsburger in einem
Zeitschriften-und Buchladen eine Fernsehzeitschrift in den
Jackenärmel und verließ das Geschäft ohne die Ware zu bezahlen. Zwei
Kaufhausdetektive (29,31) beobachteten den Diebstahl und hielten den
Beschuldigten bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest. Die
fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung
zur Festnahme. Seit Ende Januar 2012 wurde der 27-Jährige mit einem
U-Haftbefehl (Diebstahl) gesucht. Der polizeilich bekannte Mann hatte
im August 2011 in einem Supermarkt Lebensmittel, Parfüm und
Zigaretten im Wert von über 200 Euro entwendet und war trotz Ladung
nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen.
Bundespolizisten leiteten gegen den Angeklagten ein Strafverfahren
ein und veranlassten die Zuführung des Gesuchten in eine Haftanstalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Festnahme im Bahnhof Hamburg-Altona-">
Datum: 10.02.2013 - 14:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 811436
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zeitschriftendieb wird per Haftbefehl gesucht-
Festnahme durch Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).