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Leichtes Rumpeln falsch gedeutet

ID: 815658

(ots) - Heute Morgen um 03.30 Uhr stellte eine Streife der
Polizei in Altenhagen einen beschädigten PKW an der Einmündung
Lüneburger Heerstraße / Lachtehäuser Straße fest. Trotz der
beschädigten vorderen Reifen versuchte die Fahrerin das Fahrzeug
wieder in Bewegung zu setzen. Als sie von einer Polizeibeamtin auf
die Beschädigung hin angesprochen wurde, wirkte sie ein wenig
abwesend.

Sie erklärte den Beamten dann, dass sie beim Abbiegen von der
Lüneburger Straße in die Lüneburger Heerstraße ein leichtes Rumpeln
vernommen habe. Ansonsten sei die Fahrt vom Neumarkt kommend ohne
Probleme verlaufen.

Die Polizisten ermittelten dann im weiteren Verlauf, dass die Frau
beim Abbiegen nach rechts von der Fahrbahn abgekommen war und ein
Verkehrszeichen überfahren hatte.

Dass sie diesen Umstand nur als leichtes Rumpeln wahrnahm,
erklärte sich dann, als sie angab drei Gläser Sekt getrunken zu
haben. Die müssen wohl etwa größer gewesen sein, denn ein Alkoholtest
ergab stattliche 2,5 Promille.

Die 28 Jahre alten Frau aus Lachendorf wurde einem Arzt
vorgestellt, der ihr eine Blutprobe entnahm. Ihr Führerschein wurde
bis auf weiteres in amtliche Verwahrung genommen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Guido Koch
Telefon: 05141/277-104 o. Mobil 0173/2021675
E-Mail: guido.koch(at)polizei.niedersachsen.de




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Datum: 15.02.2013 - 09:13 Uhr
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