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NRW als Vorreiter bei der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes - Innenminister Jäger: Die parlamentarische Kontrolle wird gestärkt, Regelungen für V-Leute bundesweit vorbildlich

ID: 818003

(ots) - "Ein moderner, leistungsfähiger
Verfassungsschutz muss in der Mitte der Gesellschaft verankert sein",
mit dieser Zielvorgabe begründete Nordrhein-Westfalens Innenminister
Ralf Jäger die Leitlinie des Gesetzesentwurfs zur Neuausrichtung des
Verfassungsschutzes, den die Landesregierung heute beschlossen hat.
"In den Punkten Transparenz und Kontrolle ist unser Gesetzesentwurf
der modernste in Deutschland", unterstrich Jäger. "Die Menschen
brauchen Gewissheit, dass die Tätigkeit des Verfassungsschutzes
rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Nur dann kann er auf Dauer im
Kampf gegen Extremisten wie Salafisten oder Neonazis erfolgreich
sein."

Der Gesetzentwurf setzt dabei auf klare Regelungen für den Einsatz
von V-Leuten: Erstmals wird gesetzlich normiert, unter welchen
Voraussetzungen eine Vertrauensperson zur Informationsbeschaffung
eingesetzt werden darf und wann die Zusammenarbeit zu beenden ist.
"Ein leistungsstarker Verfassungsschutz kann als Frühwarnsystem auf
den Einsatz von V-Leuten nicht generell verzichten", betonte der
Minister. "Doch hier war der Vertrauensverlust besonders groß,
deshalb brauchen wir fest umrissene Vorgaben." So ist der Einsatz von
V-Leuten in jedem Einzelfall einer strengen
Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterwerfen. "Wir wollen
sicherstellen, dass dieser sensible Bereich des Beschaffens von
Informationen auf das erforderliche Maß beschränkt wird", führte
Jäger aus.

Auch die parlamentarische Kontrolle wird gestärkt. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass der Verfassungsschutz das
Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) künftig in jeder Sitzung über
operative Aktionen von besonderer Bedeutung unterrichtet. Beratungen
sollen so oft wie möglich in öffentlicher Sitzung stattfinden. "Die
Öffentlichkeit kann durch das Kontrollgremium selbst hergestellt




werden, wenn Geheimhaltungsbedürfnisse dem nicht entgegenstehen",
erläuterte Jäger. "Dies erhöht ganz entscheidend die Transparenz." Um
es den Mitgliedern des PKG darüber hinaus zu ermöglichen, ihre
Kontrollrechte effektiver wahrzunehmen, können sie sich von
Mitarbeitern der Landtagsverwaltung unterstützten lassen. "Wir wollen
alles tun, damit Kontrollbefugnisse nicht nur auf dem Papier stehen,
sondern auch in der Praxis gelebt werden können", erklärte der
Minister.

Zugleich betonte Jäger, dass sich der Verfassungsschutz als
demokratische Institution nicht auf die Rolle des
nachrichtendienstlichen Beobachters beschränken dürfe. Vielmehr müsse
auch die Aufklärung der Öffentlichkeit intensiviert werden. "Den
Kampf gegen verblendete Neonazis oder gewaltbereite Salafisten können
wir nur dann gewinnen, wenn wir das gesellschaftliche Bewusstsein für
die von Extremisten ausgehenden Gefahren schärfen", unterstrich der
Minister. "Informierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die
demokratische Kultur und gegen deren Feinde engagieren, sind das
beste Fundament für unsere Verfassung." Angebote zur Information und
zum Ausstieg aus der extremistischen Szene gehören daher ausdrücklich
zum gesetzlich normierten Auftrag des Verfassungsschutzes.

"Ein leistungsstarker Verfassungsschutz muss schließlich auch
technisch in der Lage sein, sich auf das geänderte taktische
Verhalten der Gegner der Demokratie einzustellen", hob Jäger hervor.
Für diese sei das Internet, auch mit seinen geschlossenen Chats und
Foren, inzwischen ein intensiv genutztes Kommunikationsmedium. "Hier
dürfen wir nicht wegsehen", mahnte der Minister. Im Gesetzentwurf
wird daher präzise geregelt, dass der Verfassungsschutz berechtigt
ist, solche Chats und Foren auch unbemerkt zu beobachten. "Dabei gilt
ein strenger rechtlicher Maßstab", versicherte Jäger.
Datenerhebungen, die den Kernbereich des privaten Lebens betreffen,
sind unzulässig.

Laut Gesetzentwurf wird der NRW-Verfassungsschutz
nachrichtendienstliche Mittel künftig schwerpunktmäßig bei
gewaltorientierten Bestrebungen einsetzen. "Von diesen gehen die
größten Gefahren für unsere Demokratie aus", erläuterte Jäger.
"Deshalb bündeln wir hier unsere Ressourcen." Gleichwohl werde der
Verfassungsschutz die anderen Bereiche nicht aus den Augen verlieren.
"Die Übergänge sind fließend", so der Minister. "Wir müssen
Entwicklungen im Auge behalten und überall wachsam bleiben."

Für Jäger steht fest: Die Gesetzesnovelle ist ein wichtiger
Schritt, um die Leistungsfähigkeit des nordrhein-westfälischen
Verfassungsschutzes weiter auszubauen und Glaubwürdigkeit
wiederzuerlangen. "Ich persönlich bin zuversichtlich, dass es uns so
gelingen wird, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen", unterstrich
der Minister.




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Datum: 19.02.2013 - 15:10 Uhr
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