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Selk - Alkoholkonzentration unterschätzt: Ärztin fährt Schlangenlinien mit 0,4 Promille

ID: 818408

(ots) - Dienstagabend, 19.02.13, gegen 22:30 Uhr,
kontrollierten Beamte vom Polizeirevier Schleswig in Selk eine
Mercedesfahrerin, die zuvor durch ihren gefährlichen Fahrstil
auffiel.

Die Ärztin fuhr auf der Kreisstraße 1 aus Richtung Schleswig nach
Selk. Sie überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, schwenkte
nach rechts über die Fahrstreifenbegrenzung hinaus und fuhr teilweise
mittig auf der Fahrbahn.

Bei Kontrolle schwankte sie leicht und hielt sich am Fahrzeug
fest.

Den Beamten fiel starker Atemalkoholgeruch auf. Sie stellten über
0,4 Promille bei der Mercedesfahrerin fest.

Die Beamten sicherten eine Blutprobe und den Führerschein.

Offenbar war die Frau relativ fahruntüchtig. Ein
Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde
eingeleitet.

Grundsätzlich ist eine folgenlose Trunkenheitsfahrt erst ab
vorwerfbaren 0,5 Promille Atemalkoholkonzentration als
Ordnungswidrigkeit bußgeldbewährt, ab 1,1 Promille als Straftat
eingestuft. Bereits ab 0,3 Promille kann die als Straftat eingestufte
relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen
gegeben sind. In dem Fall ist ein Kraftfahrer offensichtlich selbst
bei 0,3 Promille nicht fahrtüchtig.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Pressestelle
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Matthias Glamann
Telefon: 0461/484-2010
Fax: 0431/9886442010
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Datum: 20.02.2013 - 13:30 Uhr
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